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in China eine sehr ungünstige sei, daß der französische Gesandte
in Peking am 1. Oktober seine Flagge niederholen würde, da
sich keine Aussicht zeige, die entstandenen Differenzen auf güt-
lichem Wege beizulegen. Er schließe sich daher dem Neutra-
lisierungsvorschlage an und werde sofort bei seiner Regierung
die Genehmigung einholen. Die Depesche solle von St. Francisco
aus per Draht gehen, so daß eine Antwort zum 1. November
eintreffen könne. Bis dahin jedoch glaube er ohne die Zu-
stimmung des Admirals Dupre eine Gewähr für die Sicherheit
der deutschen Handelsschiffe nicht bieten zu dürfen. .Für den
„Dupleix* wolle er die volle Verantwortung übernehmen und
wegen der übrigen Kriegsschiffe sofort mit dem Admiral in Ver-
bindung treten. Die Sicherheit der deutschen Handelsschiffe war
aber gerade der Punkt, der vor allen anderen deutscherseits be-
tont wurde.
Die „Hertha“ verließ am 1. September 1870 Nagasaki und
traf am 6. in Yokohama ein. Hier erfuhr der Kommandant
durch ein Schreiben des norddeutschen Geschäftsträgers vom
29. September, daß das Neutralisierungs-Projekt französischerseits
nicht genehmigt worden sei. Von Brandt hatte am Tage vorher
ein Schreiben des französischen Gesandten erhalten, in welchem
dieser ihm mitteilte, daß die Instruktion, in deren Besitz der
Admiral Dupre sich befände, ein Eingehen auf den Plan nicht
zulasse.
In Berlin stand man der Neutralisierungsbestrebung durchaus
freundlich gegenüber. Sie versprach den Erfolg, daß dadurch
die See von China und Japan den deutschen Schiffen, welche
ganz brach lagen, wieder offen werden würde. Auch konnten
Verwicklungen mit Japan oder China verhindert werden. Außer-
dem war nicht wahrscheinlich, daß „Hertha“ und „Medusa“ den
Franzosen in den ostasiatischen Gewässern großen Schaden tun
könnten. England und die Vereinigten Staaten ? unterstützten
3 WOLFGANG KRAUEL, Neutralität, Neutralisation und Befriedung im
Völkerrecht. 1915. S. 17.
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXVIII. 2/4. 26