Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

  
  
  
  
  
  
  
Zollsätze für 100 Kilogramm 
Benennung der Gegenstände. — 
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an. 
Nickelmetall, rein oder legirt mit anderen Metallen, 
gewalzt oder gestresttttt 15 Frs. — Cts. 10 Frs. — Cts. 
Braunstein 
Arsenik: . . 
Arsenikerz .... Frei Frei 
Arsenik, gediegeenrn 
Erze, nicht namentlich genant. 
Metallwaaren. 
Eisenguß: 
Eisengußwaaren, nicht abgedreht oder polirt: 
1ste Classe. Unterlagen für Eisenbahnschienen (Schie- 
nenstühlchen), Platten oder andere in offener Form 
gegossene Stückeß.. ... ... 3 Frs. 50 Cts. 3 Frs. — Cts. 
Zte Classe. Gerade chlinderförmige Röhren, massive 
oder hohle Balken und Säulen, Gasretorten, massive 
Geländerdocken und Verbandstücke dazu, Gitter und 
Heerdplatten, Transmissionswellen, Gestelle für 
Maschinen und andere Gegenstände ohne Verzierung 
und Zurichtung ......... 4-25- 3-75 
Zte Classe. Topfgeschirr und alle andere, in den bei- 
den vorhergehenden Classen nicht genannte Waaren. 5 — 4. 50 
Eisengußwaaren, polirt oder abgedreht. . . . . . .. 9 — 6 — 
Eisengußwaaren, verzinnt, emaillirt oder gefirnißt 12 — 10 —4 
Waaren aus Schmiedeeisen: 
Eisenwerk, als: 
Baustücke 
Schiffsrippen und Schiffsballkleon . 9. 8. — 
Beschläge zu Karren und Waggns 
  
 
	        
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