Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Zollsätze für 100 Kilogramm 
Benennung der Gegenstände. 
  
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an. 
  
Thürangeln, Fensterangeln, große Riegel, Winkelhaken 
und anderes grobes Eisenwerk zu Thüren oder Fen— 
stern, weder abgedreht noch polirt .. ·...... . „ Cizs 
Gitter, massive, Bettstellen, Sessel, Garten= oder andere 9 Frs. Cts. 8 Frs. « 
Meubel mit oder ohne unwesentliche Verzierungen 
von Gußeisen, Kupfer oder Stahl 
(Achsen, Federn und Radschienen sind bei dieser 
Classification nicht einbegriffen und kommen bei 
den Maschinentheilen vor.) 
  
Schlosserarbeiten, als: 
Schlösser und Vorlegeschlösser jeder Art, Fischbänder 
und Charniere von Eisenblech, Klinken, Riegel und 
alle übrigen Gegenstände von Schmiedeeisen oder 
Eisenblech, abgedreht, polirt oder gefeilt zu Beschlägen 
von Meubeln, Thüren und Fenstern 15 — 12 — 
Nägel, mit der Maschine geschmiedet . 10-——- , 8-——- 
Nägel,mitderHandgeschmiedet..... .. 15·-—— 12-——- 
Holzschrauben, Bolzen und Schraubenmuttern 
Anker 10 8 — 
Ankerketten und eiserne Keten 
Werkzeuge nur von Eisen, auch mit einem Griffe versehen 12 — 10 — 
Röhren, gezogene eiserne, einfach zusammenge- 
schweißt: 
Von 9 Millimetre innerem Durchmesser oder mehr 13 11 — ;— 
Von weniger als 9 Millimetre, Verbandstücke (Muf- 
fen) aller ü0ct . .... 25 — 20 
Röhren, gezogene, schmiedeeiserne, über den Dorn ge- 
arbeitet und übereinandergeschweit 25 — = 20 
Wirthschaftsgeräthe und andere nicht namentlich aufge- 
führte Waaren: 
  
 
	        
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