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Benennung der Gegenstände.
Zollsätze für 100 Kilogramm
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an.
Zu Ketten angelegtes Baumwollengarn:
rohes
gebleichtes
gefärbtees
Rohes, gebleichtes oder gefärbtes, drei= oder mehrdräthiges
Baumwollengarn:
in einfacher Drehnggagagaga
in mehrfacher Drehung oder Zwirnung
ooooooo
Baumwollene Gewebe, rohe, glatt, geköpert, auch Zwillich:
1ste Classe, wenn 100 Quadratmetres 11 Kilogramm
oder mehr wiegen:
bei 35 Fäden und darunter auf 5 Quadratmilli-
metres .
bei 36 Fäden und darüber auf 5 Quadratmilli—
metres
iiiii
2teClasse,wenn100Quadratmetres7bisausschließ-
lich 11 Kilogramm wiegen:
bei 35 Fäden und darunter
bei 36 bis 43 Fiden .
bei44Fädenunddarüber...........
3te Classe, wenn 100 Quadratmetres 3 bis ausschließ—
lich 7 Kilogramm wiegen:
bei 27 Fäden und darunter
bei 28 bis 35 Fden
bei 36 bis 43 Fäden
bei 44 Fäden und darüber
Der Zollsatz für das einfache Garn um 30 pét.
erhöht.
Der Zollsatz für das rohe, zu Ketten angelegte
Garn um 15 péCt. erhöht.
Der Zollsatz für das rohe, zu Ketten angelegte
Garn um 25 Centimen auf das Kilogramm
erhöht.
6 Centimen auf je 1000 Metres.
12 O „ 1000
— Frs. 50 Cts. für das Kilogr.
— 8S0 —
— 60
1. —
2.— -
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1 — 20 - - -
1 90
3 — ,
40“