Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

— 2271 
  
Benennung der Gegenstände. 
Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
im Jahre 1862. 
vom 1. October 1864 an. 
  
  
von 81,000 einfachen Metres und darüber auf das 
Kilogramm.. ..... 
Gewebe, Strumpfwaaren, Spitzen von reiner Seide 
Crep, nach englischem Muster, roher, schwarzer oder far- 
biger 
Tülle: 
glatte, roh 
appretirrtr 
faconnirte, roh oder appretrtt4: ... 
Gewebe von Floretseide oder Seide und Floretseide, roh, 
weißgemacht, gefärbt, bedruckt 
Gewebe, Posamentierwaaren und Spitzen von Seide eder 
Floretseide in Verbindung: 
mit ächtem Golde oder Silker 
mit halbächtem oder unächtem Golde oder Silber 
Gewebe von Seide oder Floretseide, gemischt mit anderen 
Stoffen, wenn vie Seide oder Floretseide im Gewichte 
vorherrschttl 
Bänder von Seide oder Floretseide: 
sammenen 
anden 
mit anderen Stoffen gemisttt . . .. 
Kleidungsstücke und fertige Gegenstände von Seide unter- 
liegen derselboen Behandlung wie die Gewebe, welche 
dem Gewichte nach vorherrschend sind. 
Chemische Producte. 
Joddl 
Schwefelsater '«..... 
Salpetersäure 
  
  
1 Frs. 20 Cts. für das Kilogr. 
10 Frs. 
20 Frs. 
15 pCt. des Werthes. 
10 pCt. des Werthes. 
Frei 
von 1866 ab: frei 
von 1864 ab: 
Frei 
Frei 
Frei 
  
2 Frs. — Cts. für das Kilogr. 
10 
50 
pCt. 
des Werthes. 
Frei 
417
	        
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