Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

  
Benennung der Gegenstände. 
Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an. 
  
Fayence: 
mit zinnhaltiger Glasur, aus farbiger Masse, weißee 
mit zinnhaltiger Glasur, farbiges, Majoliken, lackirtes, 
mehrfarbiges 
feines 
Steingut, feisss . . ... 
Porzellan aller Art, weiß oder bemalt, Parian und weißes 
Biscuit 
Verschiedene Waaren. 
Künstliche Blumen 
Modewaaren 
Strohgeflechte (Bänder) aller Art 
Strohhüte 
Kurze Waaren jeder Art (Mererrie) ...... 
Feine oder gewöhnliche Knöpfe, ausschließlich der vom Po— 
samentier gefertigten 
Bürstenbinderwaaren jeder # nt 
Musikalische Instrumente und Theile solcher Instrumente 
Stecknadeln jeder Art 
Bearbeiteter Kautschuk: 
rein oder gemist .. 
aufgelegt auf Gewebe und auf andere Stoffe 
fertige Kledenr ... 
in elastischen Zeugen, Stücke von jeder Ausdehnung 
Schuhwrekk .... 
NB. Waaren aus Guttapercha unterliegen denselben 
Zollsätzen. 
Frei 
20 pCt. des Werthes.15 pCt. des Werthes. 
10 pCt. des Werthes. 
Frei 
Frei 
5 Frs. 
25 Cts. für das Stück. 
1 10 pCt. des Werthes. 
  
  
50 Frs. 
20 
" 100 
M 
120 
200 
60
	        
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