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Formular A.
Den JN., welcher. als (Woll-Fabrikant) in 7. en ist, wird hierdurch behufs seiner Gewerbe-
Legitimation bei den einschlägigen französischen Behörden bescheinigt, daß er für sein vorgedachtes Gewerbe im
hiesigen Lande die gesetzlich bestehenden Steuern zu entrichten hat.
Dieß Zeugniß ist gültig auf . . . Monat.
Ort. Datum. Firma der Behörde.
Personalbeschreibung
und Unterschrift des Reisenden.
FarmularB.
Dem N., welcher als Handlungscommis in Diensten des zu NM. etablirten Handelshauses (oder der Fabrik)
des Herrn JN. steht, wird hierdurch behufs seiner Gewerbelegitimation bei den einschlägigen französischen Behörden
bescheinigt, daß das ebengedachte Handelshaus (die eben gedachte Fabrikanstalt) für seinen (ihren) Gewerbebetrieb im
hiesigen Lande die gesetzlich bestehenden Steuern zu entrichten hat. Dieß Zeugniß ist gültig auf . . . . Monat.
Personalbeschreibung
und Unterschrift des Reisenden.
TVrormular C.
Dem Herrn N., Fabrikinhaber zu N. (oder Handelsreisenden in Diensten des N. zu J.), wird hierdurch, auf
den Grund des beigebrachten, von der französischen Behörde unter kten ausgefertigten
Gewerbelegitimations-Zeugnisses, die Befugniß ertheilt: in den (Königlich Preußischen) Landen für das von ihm
(seinem obengedachten Prinzipale) betriebene Geschäft Waarenbestellungen aufzusuchen und Waarenankäufe zu machen.
Derselbe darf jedoch von den Waaren, auf welche er Bestellung suchen will, nur Proben, aufgekaufte
Waaren aber darf er gar nicht mit sich herumführen, letztere muß er vielmehr frachtweise an ihren Bestimmungsort
befördern lassen.
Nicht minder ist ihm verboten, Commissionen für andere als seine eigene (seines vorgedachten Prinzipals)
Rechnung aufzusuchen.
Gegenwärtige Ermächtigung ist gültig auf die Dauer von . . . . Monaten, also bis zum
Ort. Datum. Firma der Behörde.
Personalbeschreibung
und Unterschrift des Reisenden.