Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 19. April 1865. 
Jw#Miisterium des Innern. 
Frhr. v. Beuft. 
  
Demnth. 
Statut 
der Postaer Steinbrechercasse. 
2c. 2c. 
#22. Die Namen der gewählten Ausschußmitglieder sind mit Bezeichnung des Vorstands, Veröffentlich- 
seines Stellvertreters und des Cassirers jedesmal nach der Wahl in dem § 11 gedachten Amts- uns epen 
blatte bekannt zu machen, und die Bekanntmachung genügt zur Legitimation der Gewählten. und Ausschuß- 
2c. rc. mitglieder. 
  
M 68. Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der vereinigten Weberbegräbnißcasse 
in Chemnitz; 
vom 20. April 1865. 
Nechdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 14 der 
Statuten der vereinigten Weberbegräbnißcasse in Chemnitz enthaltene Rechtsvergünstigung zu 
bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten 
mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen 
werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 20. April 1865. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
Demuth.
	        
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