Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

Benennung der Gegenstände. 
Maßstab. 
der 
Ver- 
zollung. 
Jollbetrag. 
  
F. 
  
Kr. 
  
32 
  
  
Rechnungen vorgerichtetes, Calquir-, Gicht-, auch Oel= und Wachs-, 
Guttapercha-, Kreidepapier, dann Malerpapmee 
d) Gold= und Silberpapier und Papier mit Gold= oder Silbermustern (echt 
oder unecht, auch bronzirt), gepreßtes oder durchgeschlagenes Papier, in- 
gleichen Streifen von diesen Papiergattungen und Papier mit aufgeklebter 
Leinwand (auch mit Baumwollleinwand). 
Papierwaaren, d. i. Briefcouverte, auch mit Leinwand gefüttert, Pa- 
piertapeten und alle nicht besonders benannte Arbeiten aus Papier und 
Pappe (mit Ausnahme der Spielkarten), auch Formerarbeiten aus Stein- 
pappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen, dann Arbeiten aus Papiermasse, 
aus Patentholz oder Holzfasermasse. Alle diese Waaren auch in Ver- 
bindung mit anderen Materialien, insofern sie dadurch nicht unter die 
kurzen Waaren oder die Wagaren der Pos. 32 g falleon .. 
Leder, Leder= und Gummi= und Kürschnerwaaren: 
a) Schaf= und Ziegenfelle, halbgar oder bereits gegerbt, aber noch nicht ge- 
färbt oder weiter zugerictet 
b) Leder, gemeines, d. i. nicht unter d genanntes, auch derlei Stiefelschäfte 
C) Künstliches Kratzenleder aus Gummi oder narblosem Abfallleder und aus 
einer zur Befestigung desselben dienenden Schichte von Leinen= oder Baum- 
wollgeweben, dann Kürschnerwaaren, rohe (d. i. alle Arbeiten aus Pelz- 
werk, ohne Verbindung mit anderen Bestandtheilen, z. B. ungefütterte 
Decken, Pelzfutter, Pelzbesätze und Talupen, weißgemachte und gefärbte, 
nicht gefütterte Angora= und Schaffelle), dann fertige nicht überzogene 
Schafpelze und derlei Mütkden 
d) Leder, feines, d. i. Handschuhleder, auch Korduan, Marokin, Saffian, ge- 
färbtes (mit Ausnahme des blos geschwärzten und der Juchten), lackirtes, 
vergoldetes, mit gepreßten Verzierungen versehenes und Pergament, ferner 
Gummifäden, übersponenenn 
e Schuhmacher= und Sattler= (Riemer-) Waaren aus gemeinem Leder, 
Blasbälge; 
Fabrikate aus Kautschuk und Guttapercha, die nicht gefärbt, bemalt, 
lackirt, mit gepreßten Verzierungen versehen sind; 
1865. 
  
1 Ctr. 
  
12 
□ 
10 
62 
  
50
	        
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