Benennung der Gegenstände.
Maßstab.
der
Ver-
zollung.
Jollbetrag.
F.
Kr.
32
Rechnungen vorgerichtetes, Calquir-, Gicht-, auch Oel= und Wachs-,
Guttapercha-, Kreidepapier, dann Malerpapmee
d) Gold= und Silberpapier und Papier mit Gold= oder Silbermustern (echt
oder unecht, auch bronzirt), gepreßtes oder durchgeschlagenes Papier, in-
gleichen Streifen von diesen Papiergattungen und Papier mit aufgeklebter
Leinwand (auch mit Baumwollleinwand).
Papierwaaren, d. i. Briefcouverte, auch mit Leinwand gefüttert, Pa-
piertapeten und alle nicht besonders benannte Arbeiten aus Papier und
Pappe (mit Ausnahme der Spielkarten), auch Formerarbeiten aus Stein-
pappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen, dann Arbeiten aus Papiermasse,
aus Patentholz oder Holzfasermasse. Alle diese Waaren auch in Ver-
bindung mit anderen Materialien, insofern sie dadurch nicht unter die
kurzen Waaren oder die Wagaren der Pos. 32 g falleon ..
Leder, Leder= und Gummi= und Kürschnerwaaren:
a) Schaf= und Ziegenfelle, halbgar oder bereits gegerbt, aber noch nicht ge-
färbt oder weiter zugerictet
b) Leder, gemeines, d. i. nicht unter d genanntes, auch derlei Stiefelschäfte
C) Künstliches Kratzenleder aus Gummi oder narblosem Abfallleder und aus
einer zur Befestigung desselben dienenden Schichte von Leinen= oder Baum-
wollgeweben, dann Kürschnerwaaren, rohe (d. i. alle Arbeiten aus Pelz-
werk, ohne Verbindung mit anderen Bestandtheilen, z. B. ungefütterte
Decken, Pelzfutter, Pelzbesätze und Talupen, weißgemachte und gefärbte,
nicht gefütterte Angora= und Schaffelle), dann fertige nicht überzogene
Schafpelze und derlei Mütkden
d) Leder, feines, d. i. Handschuhleder, auch Korduan, Marokin, Saffian, ge-
färbtes (mit Ausnahme des blos geschwärzten und der Juchten), lackirtes,
vergoldetes, mit gepreßten Verzierungen versehenes und Pergament, ferner
Gummifäden, übersponenenn
e Schuhmacher= und Sattler= (Riemer-) Waaren aus gemeinem Leder,
Blasbälge;
Fabrikate aus Kautschuk und Guttapercha, die nicht gefärbt, bemalt,
lackirt, mit gepreßten Verzierungen versehen sind;
1865.
1 Ctr.
12
□
10
62
50