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die bei dem evangelischen Consistorium in Erledigung gekommene Kanzlei-Asfistenten-
stelle dem Oberamts-Aktuar Mützel von Böblingen gnadigst übertragen.
Am 9. dv. M. erbielt ver von der gräflich Plettenberg'schen Patronatherrschaft auf die
Kaplanei in Mietingen, Dekanats Wiblingen, ernannte Pfarrer Rödler in Sießen,,
am 13. d. M. vie dem Predigtamts-Candidaten Haug von Stuttgart, von dem Für-
sten v. Löwenstein-Wertheim-Rosenberg ertheilte patronatische Nomination zu der evangelischen
Stadtpfarrei Widdern, und
am 16. d. M. die patronatische Ernennung des von Buchau gebürtigen Priesters J. A.
Hoyer auf die St. Catharina-Caplanei in Herbertingen, Dekanats Saulgau, die landes-
berrliche Bestätigung.
II. Verfügungen der Departements.
A.) Der Departements der Justiz, des Innern und
der Finanzen.
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Bekanntmachung, betreffend die Heitzungspreise für die Gefängnisse bei den Bezirksstellen.
Nach dem gegenwärtigen Stande der Preise des Brennholzes wird das Heitzungsgeld
für die Bezirksgefängnisse auf jeden Ofen und Tag, unter Abänderung der dießfälligen
Ministerial-Verfügung vom 29. November 1845 (Reg. Blatt S. 523), vom 20. März 1849
an in folgender Weise festgesetzt:
I. Neck ar-Kreis.
Bei den Bezirksstellen zu
Besigheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Marbach, Reckarsulm, Weinsberg auf 13 kr.
Brackenheim, Cannstatt, Eßlingen, Maulbronn, Stuttzart Veibingen auf. 12 kr.
Backnang, Böblingen, Leonberg af . . 11 kr.
Waiblingen auf ... . -. ·—.. 10 kr.
1I. In dem re
Herrenberg aauff ... ... .....13kr.
Horb, Reutlingen, Tũbingen auf . .. 12 kr.