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Maßstab Abgabensätze
Benennung der Gegenstände. !s5 ar ns- n
zollung. Fuße Fuße
Thir. Ngr. Fl.
e) Hölzerne Hausgeräthe (Möbel), eingelegte Parquetten und
andere Tischler-, Drechsler= und Böttcherwaaren sowie
Wagnerarbeiten, welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, oder
aauch in einzelnen Theilen in Verbindung mit Eisen, Mes-
sing, lohgarem Leder oder Fensterglas in seiner natürlichen
Farbe verarbeitet sind; auch gerissenes Fischbein 1Ctr. 1 1 45
1)Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitzarbeit),
feine Korbflechterwaaren, sowie überhaupt alle unter c, d
und e nicht begriffenen Waaren aus vegetabilischen oder 5
animalischen Schnitzstoffen, mit Ausnahme von Schildpatt;
auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie
dadurch nicht unter die kurzen Waaren (Allg. Anm. 2)
fallen; Holzbronze; Bleistifte, Rothstifte und ähnlicheEtr.
8) Gepolsterte Möbel (mit oder ohne Ueberzug) aller Art 1 Ctr. 10 5 50
Instrumente und Maschinen:
a) Instrumente, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus welchen
sie gefertigt sind:
1) musikalissse . ... 1Ctr. 4 7
2) astronomische, chirurgische, optische (mit Ausnahme der
gefaßten Augengläser und Operngucker), mathematische,
chemische (für Laboratorien), physikalische frei frei
b) Maschinen:
1) Locomotiven, Tender und Dampfkessel 1 Str11152 373
2) andere, und zwar, je nachdem der dem Gewichte nach
überwiegende Bestandtheil besteht:
a) aus Gußeisen 1 Ctr. 15 52s
5) aus Schmiedeeisen oder Stahl 1 Ctr. 25 1 274
7) aus anderen unedlen Metallen 1 CStr 10 2 20