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Seine Majestät der König von Bayern:
Allerhöchst Ihren Ober-Zollrath Franz Berks;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel;
Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchst Ihren General-Zoll-Director Franz Georg Carl Albrecht;
Seine Majestät der König von Württemberg:
Allerhöchst Ihren Ober-Finanzrath Dr. Julius Freiherrn von Valois;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Cramer;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein:
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Steuerrath Ludwig Wilhelm Ewald;
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten
Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner
Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-
Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen,
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer Linie,
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie:
den Großherzoglich Sächsischen Wirklichen Geheimrath Gustav Thon;
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg:
Höchst Ihren Finanz-Director Wilhelm Erdmann Florian von Thielau;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg:
Allerhöchst Ihren Ober-Zollrath Carl Meyer;
Seine Hoheit der Herzog von Nassau:
Höchst Ihren Ober-Steuerrath Philipp Heinrich Schellenberg;
der Senat der freien Stadt Frankfurt:
den Zoll-Directions-Rath Dr. Paul Eduard Mettenius;
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratification, folgender Vertrag ab-
geschlossen worden ist: