Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

— 527 — 
geleitet, die Fortdauer des auf Grund des Vertrags vom 4. April 185 3 zwischen Ihnen 
bestehenden Zoll= und Handelsvereins sicher zu stellen, und zugleich dessen Fortsetzung mit 
den übrigen, demselben zur Zeit angehörenden Deutschen Regierungen vorzubereiten, haben 
Unterhandlungen eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten ernannt, und zwar: 
einerseits 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren General-Director der Steuern Johann Friedrich von Pommer 
Esche, 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Director Alexander Max Philipsborn 
und 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Director Martin Friedrich Rudolph Delbrück; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Director der Hauptstaatscasse Friedrich Theodor Bode; 
die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten Sou- 
veraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Königlichen 
Hoheit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen, 
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer Linie, 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß jüngerer Linie, 
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon; 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höchst Ihren Finanz-Director Wilhelm Erdmann Florian von Thielau; 
Der Senat der freien Stadt Frankfurt: 
den Zolldirectionsrath Dr. Paul Eduard Mettenius; 
andererseits 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanz-Director Carl Ludwig von Bar;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.