Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Gesetz-und Verordnungsblalk 
für das Königreich Sachsen, 
16. Stück vom Jahre 1865. 
  
  
M 80. Deecret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse der Stadt Schöneck; 
vom 17. Juni 1865. 
N Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 14 des 
Regulativs für die Sparcasse der Stadt Schöneck enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen 
Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern dieses Regulativ mit der 
Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen desselben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1 7. Juni 1865. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
Demuth. 
Regulativ 
für die Sparcasse der Stadt Schöneck. 
rc. 20. 
§ 14. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie die darüber ausgestellten Einlage-Verkümmerung 
und Quittungsbücher sind einer Verkümmerung nicht unterworfen, jevoch ist dadurch die Hülfs- !lr*5 m 
vollstreckung in die bei einem Schuldner sich etwa vorfindenden Einlage= und Quittungsbücher cassenbücher. 
keineswegs ausgeschlossen. 
2. 2C. 
1865. 77
	        
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