Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Gesctz-und Verordnungsblall 
für das Königreich Sachsen, 
17. Stück vom Jahre 1865. 
  
  
  
  
  
  
  
85. Deeret 
wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe des Zwickauer Brückenberg- 
Steinkohlenbauvereins:; 
vom 9. Juni 1865. 
D.' Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 500,000 Thalern, 
welche der Zwickauer Brückenberg-Steinkohlenbauverein zu Vollendung der erforderlichen 
Schachtanlagen, ingleichen zu Herstellung einer das Werk mit dem Zwickauer Eisenbahnhofe 
verbindenden Eisenbahn durch Ausgabe von 5000 auf den Inhaber lautenden und mit 
5 Procent jährlich zu verzinsenden Schuldscheinen à 100 Thaler nach Maßgabe der vor- 
gelegten Entwürfe der Hauptschuldverschreibung und der Schuldscheine nebst Zinsleisten und 
Zinsscheinen, ingleichen des Tilgungsplans aufzunehmen beschlossen hat, die nachgesuchte Ge- 
nehmigung ertheilt. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 9. Juni 1865. 
6. Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
  
D& 86. Deecret 
wegen Bestätigung der Statuten des ländlichen Vorschußvereins zu Krögis; 
vom 24. Juli 1865. 
Neckem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in § 13 der 
Statuten der unter dem Namen „ländlicher Vorschußverein zu Krögis“ zusammengetretenen 
1865. 82
	        
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