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102. Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschuß= und Consumvereins zu Lugau;
vom 23. September 1865.
Nechdem das Gesammtministerium, kraft des Allerhöchsten Auftrags zu Besorgung der Re-
gierungsgeschäfte während der Abwesenheit Sr. Majestät des Königs, auf Mittheilung des
Justizministeriums die im § 16 der Statuten des Vorschuß= und Consumvereins zu Lugau
enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen sich bewogen gefunden hat, so hat das Ministerium
des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allent-
halben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 23. September 1865.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
Statuten
des Vorschuß= und Consumvereins zu Lugau.
2c. rc.
§ 16. Die Namen der gewählten Ausschußmitglieder und des Vorsitzenden, sowie des
gewählten Vorstehers, Cassirers und des Schriftführers, sowie ihrer Stellvertreter werden im
Amtsblatte des Königlichen Gerichtsamts Stollberg bekannt gemacht und soll diese Bekannt-
machung zu ihrer Legitimation genügen.
2c. 2.
103. Bekanntmachung,
den Lugauer Steinkohlen-Abbauverein Westphalia betreffend;
vom 26. September 1865.
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Nachdem zu dem Vermögen des Lugauer Steinkohlen-Abbauvereins Westphalia von dem
Gerichtsamte zu Stollberg Concurs eröffnet worden ist, so ist die genanntem Actienvereine
durch die am 11. December 1862 erfolgte Bestätigung seiner Statuten (Seite 318 des
Bekannt-
machung der
Wahlen.