Geset-und Verordnungsblat
für das Königreich Sachsen,
22. Stück vom Jahre 1865.
113. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebs auf der Voigtländischen Staatseisenbahn betreffend;
vom 26. October 1865.
Nezen der Bau der Voigtländischen Staatseisenbahn in ihrer ganzen Länge von Herlas-
grün bis Eger so weit vollendet ist, daß sie dem Betriebe übergeben werden kann, hat das
Finanzministerium beschlossen, letzteren für Personen= und Güterverkehr am
ersten November dieses Jahres
eröffnen zu lassen.
An dieser Linie sind die Staatseisenbahn-Inspection Eger, die Eisenbahnverwaltungen:
Oelsnitz und Voitersreuth, die Eisenbahnexpeditionen: Treuen, Lengenfeld, Auerbach, Falken-
stein, Adorf, Elster, (Mühlhausen) und Franzensbad, die Güterstation Brambach und die zu
beschränktem Güterverkehre eingerichteten Haltestellen: Bergen und Unter-Marxgrün errichtet
worden, wogegen vom Tage der Eröffnung an die dermalige Eisenbahnexpedition Herlasgrün
an der Sächsisch-Bayerischen Staatseisenbahnlinie eingezogen und in eine Haltestelle verwandelt
wird.
Die Voeigtländische Staatseisenbahn ist dem Complexe der westlichen Staatseisenbahnen zu-
getheilt und die Verwaltung des Betriebs auf derselben der Staatseisenbahn-Direction zu
Leipzig übertragen worden. Auf derselben kommen die Vorschriften für Personen-, Gepäck-,
Equipagen-, Leichen= und Thierbeförderung vom 29. December 1859 und der provisorische
Nachtrag dazu vom 1. März 1862, sowie das allgemeine Güterbeförderungsreglement von
demselben Tage mit den von der genannten Direction bekannt gemachten besonderen Bestimm-
ungen dazu in Anwendung. Die Tarifbestimmungen und die Fahrpläne wird die Staats-
eisenbahn-Direction zu Leipzig veröffentlichen.
Dagegen verbleiben die Abwickelung der Bauangelegenheiten und die Regulirung der
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