Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 54. (54e)

Siebenter  Ergänzungsband.  M  13.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

1  u  -
Inhal!t:  uthetpongen,  uenesMechilprechun  des  Reichsgerichts:  Versicher

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts.


Versicherungsrecht.

Kompetenz  der  Gerichte  nach  8.  58  des
Kranken  versicherungsgesetzes  vom  15.  Juni
1883,  in  3besondere  gegenüber  einer  von  der
oberen  Verwaltungbbehörde  im  Sinne  des
Art.  3  der  Novelle  vom  1.  Juni  1884  zum
Hilfskassengesetze  vom  7.  April  1876  ertheilten
  Bescheinigung.  —  Die  nach  dem  Gesetze
vom  7.  April  1876  errichtete  eingeschriebene  Hilfskasse
  „Central-Kranken=  und  Sterbekasse  der  Tischler
und  anderer  gewerblichen  Arbeiter  in  H.“  hat  bei
ihrer  Zulassung  von  der  zuständigen  höheren  Verwaltungsbehörde
  dortselbst  die  Bescheinigung  erhalten,
  daß  die  Statuten  derselben  den  Vorschriften  des
§  75  des  Gesetzes,  betreffend  die  Krankenversicherung
der  Arbeiter,  genügen.  Die  Kläger  sind  Mitglieder
dleser  Kasse.  Dieselben  stehen  seit  längerer  Zeit  als
Tischlergehilfen  in  D.  in  Arbeit.  Als  solche  wurden
sie  angehalten,  der  auf  Grund  des  Krankenversicherungsgesetzes
  vom  15.  Juni  1883  für  den  Gemeindebezirk
  der  Stadt  D.  errichteten  Ortskrankenkasse  III,
umfassend  u.  a.  die  Industrie  der  Holz=  und  Schnitstoffe,
  als  Mitglieder  beizutreten.  Zum  Theil  haben
sie  in  Folge  dessen  Beiträge  geleistet,  zum  Theil

VII.  Ergänzungsband.