Siebenter Ergänzungsband. M 13.
Dr. J. A. Feuffert's
Plätter für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
1 u -
Inhal!t: uthetpongen, uenesMechilprechun des Reichsgerichts: Versicher
Mittheilungen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts.
Versicherungsrecht.
Kompetenz der Gerichte nach 8. 58 des
Kranken versicherungsgesetzes vom 15. Juni
1883, in 3besondere gegenüber einer von der
oberen Verwaltungbbehörde im Sinne des
Art. 3 der Novelle vom 1. Juni 1884 zum
Hilfskassengesetze vom 7. April 1876 ertheilten
Bescheinigung. — Die nach dem Gesetze
vom 7. April 1876 errichtete eingeschriebene Hilfskasse
„Central-Kranken= und Sterbekasse der Tischler
und anderer gewerblichen Arbeiter in H.“ hat bei
ihrer Zulassung von der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde
dortselbst die Bescheinigung erhalten,
daß die Statuten derselben den Vorschriften des
§ 75 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung
der Arbeiter, genügen. Die Kläger sind Mitglieder
dleser Kasse. Dieselben stehen seit längerer Zeit als
Tischlergehilfen in D. in Arbeit. Als solche wurden
sie angehalten, der auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes
vom 15. Juni 1883 für den Gemeindebezirk
der Stadt D. errichteten Ortskrankenkasse III,
umfassend u. a. die Industrie der Holz= und Schnitstoffe,
als Mitglieder beizutreten. Zum Theil haben
sie in Folge dessen Beiträge geleistet, zum Theil
VII. Ergänzungsband.