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Gesch-und Verordnungsblalt
für das Königreich Sachsen.
31. Stück vom Jahre 1868.
173. Bekanntmachung,
die Aufhebung des Oberbergamts und der Bergämter zu Freiberg, Marienberg
und Schwarzenberg, sowie die Errichtung eines Bergamts zu Freiberg
betreffend;
vom 1. December 1868.
Zu Ausführung von 8 174 des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 (Seite 406
des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1868) werden von dem 3. Januar 1869
an das Oberbergamt, die Bergämter zu Freiberg, Marienberg und Schwarzenberg und die
Kohlenwerksinspectionen zu Dresden und Zwickau aufgehoben und wird von demselben Tage
an zu Besorgung der nach dem angezogenen Gesetze den Bergbehörden zugewiesenen Geschäfte
in der unteren Instanz Ein Bergamt für das ganze Land in Freiberg errichtet.
Diesem Bergamte werden als technische Localbeamte bis auf Weiteres acht Berginspectoren
beigegeben und zwar:
Drei mit dem Wohnsitze in Freiberg, für den Erzbergbau in der Freiberger und in
der Altenberger Revier,
Einer in Dresden, für den Steinkohlenbergbau im Weißeritzgebiete und den Braun-
kohlenbergbau in dem Bautzener Regierungsbezirke,
Einer in Zwickau, für den Steinkohlenbergbau in den Bezirken der Gerichtsämter
Zwickau, Werdau, Crimmitzschau und Wildenfels, sowie für den Erzbergbau in
der Voigtländischen Revier,
Einer in Chemnitz, für den Steinkohlenbergbau in den Bezirken der Aemter Stoll-
berg, Lichtenstein, Glauchau und in dem übrigen Theile des bisherigen Zwickauer
Iuspectionsbezirks, sowie für den Braunkohlenbergbau in dem Dresdener, Leip-
ziger und Zwickauer Regierungsbezirke,
1868. 173