Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 1293 — 
Gesch-und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen. 
31. Stück vom Jahre 1868. 
  
  
  
173. Bekanntmachung, 
die Aufhebung des Oberbergamts und der Bergämter zu Freiberg, Marienberg 
und Schwarzenberg, sowie die Errichtung eines Bergamts zu Freiberg 
betreffend; 
vom 1. December 1868. 
Zu Ausführung von 8 174 des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 (Seite 406 
des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1868) werden von dem 3. Januar 1869 
an das Oberbergamt, die Bergämter zu Freiberg, Marienberg und Schwarzenberg und die 
Kohlenwerksinspectionen zu Dresden und Zwickau aufgehoben und wird von demselben Tage 
an zu Besorgung der nach dem angezogenen Gesetze den Bergbehörden zugewiesenen Geschäfte 
in der unteren Instanz Ein Bergamt für das ganze Land in Freiberg errichtet. 
Diesem Bergamte werden als technische Localbeamte bis auf Weiteres acht Berginspectoren 
beigegeben und zwar: 
Drei mit dem Wohnsitze in Freiberg, für den Erzbergbau in der Freiberger und in 
der Altenberger Revier, 
Einer in Dresden, für den Steinkohlenbergbau im Weißeritzgebiete und den Braun- 
kohlenbergbau in dem Bautzener Regierungsbezirke, 
Einer in Zwickau, für den Steinkohlenbergbau in den Bezirken der Gerichtsämter 
Zwickau, Werdau, Crimmitzschau und Wildenfels, sowie für den Erzbergbau in 
der Voigtländischen Revier, 
Einer in Chemnitz, für den Steinkohlenbergbau in den Bezirken der Aemter Stoll- 
berg, Lichtenstein, Glauchau und in dem übrigen Theile des bisherigen Zwickauer 
Iuspectionsbezirks, sowie für den Braunkohlenbergbau in dem Dresdener, Leip- 
ziger und Zwickauer Regierungsbezirke, 
1868. 173
	        
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