Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 1425 — 
Gesch-und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen. 
34. Stück vom Jahre 1868. 
189. Bekanntmachung, 
Nachträge zur Arzneientare auf das Jahr 1869 betreffend; 
vom 22. December 1868. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zu der durch Verordnung vom 20. Mai dieses Jahres (Seite 301 des Gesetz- und Ver— 
ordnungsblattes vom Jahre 1868) veroffentlichten Arzneientaxe für das Königreich Sachsen 
sind Nachträge auf das Jahr 1869 im Druck erschienen und an sämmtliche Bezirksärzte und 
Apotheker des Landes vertheilt worden. Unter Hinweis auf die Vorschrift im § 1 der ge- 
dachten Verordnung, wird Solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß diese Nachträge 
in der Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhne hier für 13 Ngr. käuflich zu haben 
sind. 
Dresden, den 22. December 1868. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Körner. 
Forwerg. 
  
190. Verordnung, 
die Aufstellung der Jahres-Geschwornenliste auf das Jahr 1869 im Geschwornen- 
gerichtsbezirke Leipzig betreffend; 
vom 29. December 1868. 
D. erstatteter Anzeige zu Folge der Director des Bezirksgerichts Leipzig, Geheimer Re- 
gierungsrath Dr. Lucius, durch Krankheit behindert ist, dem ihm in der Verordnung vom 
10. vorigen Monats (Seite 1270 des Gesetz= und Verordnungsblattes von diesem Jahre)) 
1868. 190
	        
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