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dergesetzte Commission, die hintennach die Maaßregel rechtfertigen,
d. h. fuͤr den Arrest, den man ohne Ursache verhängt
hatte, erst eine Ursache auffinden sollte. Diese Commissionen
waren nun aber leicht in's Interesse zu ziehen,
sie wurden aus schon zuvor als beugsam bekannten Männern,
oder gar aus Feinden des Gefangenen — und wer hätte,
wenn er nur ein Fünkchen Werth hat, nicht Feinde in der
Welt? — zusammengesetzt. — Solche Sicherungsmittel, besonders
Beforderung eines schuellen Untersuchung, sind auch
besonders deßhalb nöthig, damit nicht am Ende ein Verhafteter
nur darum noch immer festgehalten werde, weil
man erst spät einsah, daß er fälschklich eingezogen worden,
und man sich nun langes Unrecht zu bekennen
schämt.
. 50.
Forttetzung. 4
(Tortur; übriges Verfahren:)
b) Bei der ordentlichen Untersuchung selbst,
welche wie jede historisch-kritische Untersuchung auf Zeugen,
Urkunden; Augenschein, Vergleichung der Nachrichten u. s. w.
beruht, tritt als Hauptfrage (denn über die weitere Entwicklung
der eben erwähnten Momente, welche dem positiven
Prozeßrechte angehdrt, ist hier weiter nichts zu sagen)
ein: ist es erlaubt, durch körperliche nebel, Folter, ein
Geständniß zu erzwingen? Hier fällt denn e) die schwache
Seite dieses Instituts so in die Augen, daß davon zu sprechen
(besonders nach den Angriffen von Beccaria, Sonnenfels
u. A.) eigentlich nicht nöthig ist. Jeder muß es schon
an und für sich als widersinnig anerkennen, daß die Stärke
meiner Muskeln, die Sensibilität meiner Nerven entscheiden
soll, ob ich der That schuldig sey oder nicht; wenn uns
Sphler's Pollilt. 14