Contents : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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entstund  eine  habsuͤchtige  Nacheiferung,  die  sich  nicht  allein
in  Aufsuchung  des  alten  Silbers,  sondern  auch  in  der  Geringhaltigkeit
  der  neuen  Muͤnzen  zeigte.

Kaum  merkte  aber  das  Publikum  die  Aufsuchung  des  alten
  Geldes,  kaum  hatte  man  die  Unbrauchbarkeit  der  neuen
Muͤnze  im  Handel  mit  Fremden  entdeckt,  so  hielt  man  bei
Kauf  und  Verkauf  so  ängstlich  auf  gewissen  Geldsorten,  und
das  Verhältniß  des.  Werths  der  alten  und  neuen  Mänze,
selbst  ehe  noch  dicse  bis  aufs  äußerste  verschlimmert  war,
anderte  sich  so  unglaublich,  daß  allgemeine  Gierigkeit  nach
jener  und  eben  so  allgemeine  Furchk  vor  dieser  das  sonderbarste
  und  traurigsie  Schauspiel  darsiellten.  In  einer  Zeit
von  anderthalb  Jahren  stieg  der  Werth  des  alten  Thalers  so
sehr,  daß  man  erst  dritthalb  Thaler  neu  Geld,  und  endlich
mehr  denn  sechzehen  Thaler  desselben  dafür  bezahlte  5),  ein
Dukate  konnte  kaum  mit  dreißig  Thalern  des  neuen  Geldes
eingewechselt  werden,  und  alle  fürstliche  Befehle,  dic  deshalb
ergiengen,  den  Werth.  des  alten  Thalers  firiren  wollten,  gaben
  der  einmal  regegewordenen  Gierigkeit  des  Publikums
einen  neuen  Reiz,  der  selbst  durch  die  Unstetigkeit  dieser  Verordnungen
  fast  eben  so  sehr  als  durch  die  schlaue  Geschäftige)

  s.  die  Tabelle,  wie  der  Werth  des  harten  Geldes  von  1606  bis
1522  gestiegen,  in  der  Sammlung  Hessischer  Landesordn.  I  K.
S.  493.  vergl.  die  ausführlichere  Tabelle  in  den  Vraunschw.
Anzeig.  1779.  n.  lo.  II.  Thomas  Stiers  Compultus  monelarius,
wie  hoch  der  Rthlr.  von  1000  bis  1621  im  Hildesbeimschen  gestiegen,
  1603,  8.  Nicht  jede  Tabelle,  die  etwa  aus  der  Geschlchte
eines  andern  Landes  gesammelt  ist,  ist  auch  hier  brauchbar,
denn  es,  war  bei  diesem  Kipper=  und  Wipperunsug  ein  großer
unterschied  zwischen  den  verschiedenen  Deutschen  Provinzen.  Die
Kachricht  in  den  Calenberg.  Landesconstit.  111  Th.  S.  361  1.
hört  gerade  da  auf,  wo  erst  das  furchtbarsie  Steigen  anfieng/
obige  Tabellen  mussen  also  damit  verglichen  werden.