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entstund eine habsuͤchtige Nacheiferung, die sich nicht allein
in Aufsuchung des alten Silbers, sondern auch in der Geringhaltigkeit
der neuen Muͤnzen zeigte.
Kaum merkte aber das Publikum die Aufsuchung des alten
Geldes, kaum hatte man die Unbrauchbarkeit der neuen
Muͤnze im Handel mit Fremden entdeckt, so hielt man bei
Kauf und Verkauf so ängstlich auf gewissen Geldsorten, und
das Verhältniß des. Werths der alten und neuen Mänze,
selbst ehe noch dicse bis aufs äußerste verschlimmert war,
anderte sich so unglaublich, daß allgemeine Gierigkeit nach
jener und eben so allgemeine Furchk vor dieser das sonderbarste
und traurigsie Schauspiel darsiellten. In einer Zeit
von anderthalb Jahren stieg der Werth des alten Thalers so
sehr, daß man erst dritthalb Thaler neu Geld, und endlich
mehr denn sechzehen Thaler desselben dafür bezahlte 5), ein
Dukate konnte kaum mit dreißig Thalern des neuen Geldes
eingewechselt werden, und alle fürstliche Befehle, dic deshalb
ergiengen, den Werth. des alten Thalers firiren wollten, gaben
der einmal regegewordenen Gierigkeit des Publikums
einen neuen Reiz, der selbst durch die Unstetigkeit dieser Verordnungen
fast eben so sehr als durch die schlaue Geschäftige)
s. die Tabelle, wie der Werth des harten Geldes von 1606 bis
1522 gestiegen, in der Sammlung Hessischer Landesordn. I K.
S. 493. vergl. die ausführlichere Tabelle in den Vraunschw.
Anzeig. 1779. n. lo. II. Thomas Stiers Compultus monelarius,
wie hoch der Rthlr. von 1000 bis 1621 im Hildesbeimschen gestiegen,
1603, 8. Nicht jede Tabelle, die etwa aus der Geschlchte
eines andern Landes gesammelt ist, ist auch hier brauchbar,
denn es, war bei diesem Kipper= und Wipperunsug ein großer
unterschied zwischen den verschiedenen Deutschen Provinzen. Die
Kachricht in den Calenberg. Landesconstit. 111 Th. S. 361 1.
hört gerade da auf, wo erst das furchtbarsie Steigen anfieng/
obige Tabellen mussen also damit verglichen werden.