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Ersatzlebensmitteln im wesentlichen ein. Hilfsorgan der Er—
satzmittelstellen. Der Gesetzgeber war sich also auch klar
darüber, daß die unteren Organe der Polizei nicht in der Lage sein
würden, die Bestimmungen der Ersatzlebensmittelverordnung und
der hierzu ergangenen Ausführungsanweisungen allein wirksam
durchzuführen, weil ihnen hierzu im allgemeinen die erforderlichen
technischen Kenntnisse fehlen, und weil diese Polizeiorgane bereits so
außerordentlich vielseitig in Anspruch genommen werden, daß sie sich
nur nebenher dem Verkehr mit Ersatzlebensmitteln zu widmen vermögen.
Infolgedessen ging man davon aus, daß die Ersatzmittelstellen
ihrerseits Personen anzustellen haben, die nach ihren Vorkenntnissen
oder nach ihrer Ausbildung geeignet sind, die erforderliche
Waren= und Buchkontrolle vorzunehmen. «
Um diesen Aufgaben Genüge leisten zu können, ist ein enges
Zusammenarbeiten der Ersatzmittelstellen mit den Preisprüfungsstellen
sowie den öffentlichen Nahrungsmittel-Untersuchungsanstalten
ihres Bezirkes vorgesehen. Zum großen Teil sind die Ersatzmittelstellen
mit Preisprüfungsstellen durch Personalunion und zwar
derart verbunden, daß die Angestellten der Preisprüfungsstellen zugleich
zur Erledigung von Arbeiten der Ersatzmittelstellen herangezogen
werden können. Aus dem Zusammenarbeiten mit den
öffentlichen Nahrungsmittel = Untersuchungsanstalten
ergeben sich zugleich weitere beträchtliche Vorteile für
die Ersatzmittelstellen; denn die Untersuchungsanstalten stehen den
Ersatzmittelstellen nicht nur als beratende und begutachtende Dienststellen
zur Seite, sondern sie sind bei ihrer Tätigkeit auf dem Gebiete
der allgemeinen Nahrungsmittelkontrolle zugleich in der Lage,
ihre Beobachtungen im Ersatzlebensmittelverkehr zur Kenntnis der
Ersatzmittelstellen zu bringen, bei der Lebensmittelkontrolle und Entnahme
von Lebensmittelproben das Augenmerk besonders auf Ersatzlebensmittel
zu lenken oder lenken zu lassen, und die in ihrem Wirkungskreise
befindlichen Betriebe, in denen Ersatzlebensmittel heigestellt
werden, als Beauftragte der Ersatzmittelstellen ständig sachkundig
zu überwachen. Vielfach haben diese Anstalten übersichtliche
Merkblätter oder Richtlinien für die Polizeibeamten
ihres Bezirkes ausgearbeitet, um so zur Förderung der
Kontrolle beizutragen. Durch die Tätigkeit der öffentlichen Nahrungsmittel-Untersuchungsanstalten
wird zudem erreicht, daß die Ersatzlebensmittel
nicht nur durch die für den Hersteller in Betracht
kommende Ersatzmittelstelle, sondern überall im Verkehr überwacht
werden, so daß unreelle Hersteller nicht etwa damit rechnen können,
ungestraft Ersatzlebensmittel von nicht genehmigter Beschaffenhett.