Metadata : Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

III.  Das  Retablissement  des  preußischen  Staates.  149

boren,  welche  die  in  Gleims  Kriegsliedern  begonnene  Aus—
gleichung  des  Gegensatzes  zwischen  Soldatenstand  und  Bürgertum
  (S.  106)  gewissermaßen  in  einer  höheren  Sphäre  weiter
führte  und  mit  den  schönsten  allgemein  menschlichen  Motiven
verknüpfte.  So  erhielt  das  deutsche  Volk  einen  Anteil  an  dem
neuen  geistigen  Leben,  das  in  Preußen  erblühte  und  dieses  erlangte
  die  Möglichkeit  einer  stärkenden  und  stählenden  Einwirkung
  auf  jenes.

In  Jahren  rastloser  Friedensarbeit  hat  Friedrich  das  große
Werk  der  Verjüngung  seines  Staates  glücklich  zu  Ende  geführt.
Die  Wunden,  aus  denen  er  geblutet  hatte,  waren  geheilt  und  vernarbt:
  rings  um  sich  sah  der  König  fröhliches  Gedeihen  und  verheißungsvolles
  Erblühen.  Die  frühere  Einwohnerzahl  war,  wie  die
nun  regelmäßig  vorgenommenen  Volkszählungen  ergaben,  wieder
erreicht,  in  einzelnen  Landesteilen  beträchtlich  überschritten.
Die  Landwirtschaft,  der  neue  Gesilde  und  neue  Arbeitskräfte
gewonnen  waren,  lieferte  immer  reicheren  Ertrag.  Die  gewerbliche
  Thätigkeit,  durch  Zahl  und  Mannigfaltigkeit  der  Betriebe
zu  ungeahnter  Bedeutung  entwickelt,  hatte  dem  Volkswohlstand
neue  Quellen  erschlossen,  und  auch  der  Handel  nahm,  so  weit
es  die  ihm  gesetzten  Schranken  erlaubten,  einen  größeren  Aufschwung.
  Zwar  fehlte  es  auch  nicht  an  Klagen  über  schwere
Belastung.  Und  sie  waren  nicht  grundlos:  denn  die  Kraft  des
Volks  wurde  dauernd  über  das  Maß  des  augenblicklich  Nötigen
hinaus  in  Anspruch  genommen  und  mußte  das  im  Hinblick  auf
die  Unsicherheit  der  Zukunft.  Erregte  namentlich  die  Regie  mit
ihren  zunehmenden  Chikanen  in  weiten  Kreisen  mißmutiges
Murren,  so  war  das  Volk  doch  im  ganzen  mit  seiner  Lage
zufrieden  und  blickte  voll  dankbarer  Verehrung  zu  dem  König
auf,  unter  dem  es  in  siebenjährigem  Ringen  erst  zum  Volke
geworden  war,  um  zur  Nation  zu  reifen,  wenn  es  zugleich  mit
seiner  Besonderheit  sich  seines  Rechts  und  seiner  Pflichten  voll
bewußt  wurde.  So  durfte  Friedrich  glauben,  in  gewissenhaftester
Erfüllung  seiner  Fürstenpflicht  rastlos  thätig  sein  Lebenswerk
vollendet  zu  haben.  Dabei  hatte  er  selbst  die  übermenschlichen
körperlichen  Anstrengungen  und  die  furchtbaren  seelischen  Kämpfe
der  sieben  Kriegsjahre  keineswegs  überwunden.  Er  war  vor-