171
Amtsblatt
der Königlichen Regierung zu Stertin.
Stück 19.
Ausgegeben den 8. Mai
1915.
In'hall#: ahalt- der Eeetbräteer, S. 171.
ZIG&
S. 72h — Staatsaufsicht ü
— Satzung der Genossenschaft zur Bodenverbesserung im oberen Gebiet der
ft am unteren Nemitzbach in Rarvin im Kreise Cammin, S. 171.
aioerrin S. 175. — Erequaturerteilung. S. 175. — Bekanntmachung, betr. Weichsel— Oder — Waseerstraße,
5. 175. — Nachtrag zur Sapung der- Balmer Entwässerungsgenossendchaft zu Balm im Kreise Usedom-Wollin,
er die Firma Albert Schiltz & -
— Anderung der
o. G. m. b. H. in Stettin, S. 176. — Be
lobigung, S. 176. — Ausreichung neuer Zinsscheine zur Staatsanleihe von 1885 usw., S. 176. — Auslosung
von 4 und 3 ½igen Pormerschen Rentenbriefen, S. 176. — Erklärung
# — Ostdeutscher Taschenfahrplan, S. 177. — Instandsetzung der Ihnatonne
I Pomm. als seuchenfrei, S
177. — Pers onalnachrichien, S 177.
des Gefangenenlagers Stargard
Wer Protgetreide verfüttert, versündigt sich am Vaterlande und macht
sich strafbar.
Reichs-Gesetzblatt.
4716.) Bekanntmachung über die Zwangsverwaltung
von Grundstücken. Vom 22.
April 1915.
4717.) Bekanntmachung über den dinglichen
Rang öffentlicher Lasten. Vom 22.
April 1915.
4718.) Bekanntmachung über die Geltendmachung
von Ansprüchen von Personen,
die im Ausland ihren Wohnsitz
haben. Vom 22. April 1915.
4719) Bekanntmachung über Reis.
2. April 1915.
Ausgegeben zu Berlin, den 22. April 1915.
(Nr. 4720.) Bekanntmachung über die Vornahme
einer Erhebung der Vorräte von Getreide
und Mehl am 9. Mai 1915.
Bom 22. April 1915.
Ausgegeben zu Berlin, den 23. April 1915.
(Nr. 4721.) Bekanntmachung betreffend Ausdehnung
der Wochenhilfe während des Krieges.
Vom 23. April 1915.
(Nr. 4722.) Bekanntmachung betreffend Verarbeitung
von Topinamburs sowie von
Rüben und Rübensäften in Brennereien
im Betriebsjahre 1915/16. Vom 23.
April 1915.
Ausgegeben zu Berlin, den 24. April 1915.
(Nr. 4723.) Bekanntmachung über Freigabe von
Branntwein zur Bersteigerung im Mai
1915. Vom 28. April 1915
Ausgegeben zu Berlin, den 28. April 1915.
(Nr.
(Nr.
(Nr.
(Nr. Vom
Verordnungen und Bekanntmachungen
höchster und höherer Behörden.
213) Satzun
der Genossenschaft zur Bodenverbesserung im oberen
Gebiet der Entwässerungsgenossenschaft am unteren
Nemitzbach in Rarvin im Kreise Cammin.
Auf Grund des § 2 der Verordnung über
die Bildung von Genossenschaften zur Bodenverbesserung
von Moor-, Heide= und ähnlichen
Ländereien vom 7. November 1914 (Gesetzsamml.
S. 165) wird nach Anhörung der Beteiligten folgende
Satzung erlassen:
Die Genossenschaft führt den Namen: „Bodenverbesserungsgenossenschaft
im oberen Gebiet der
Entwässerungsgenossenschaft am unteren Nemitzbach“
und hat ihren Sitz in Rarvin.
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Die Genossenschaft bezweckt, nach dem allgemeinen
Plane des Kreiswiesenbaumeisters Schürdt
in Cammin vom 20. Februar 1915 die darin bezeichneten
Grundstücke unter Beschaffung der Vorflut
und gleichzeitiger Herstellung der erforderlichen
Wege und Gräben in Wiese oder Weide umzuwandeln
und nach Bedarf zu bewirtschaften und zu
nutzen.
Der Plan besteht aus:
1. einem Erläuterungsberichte nebst Übersichtskarte,
aus der die Grenzen des Genossenschaftsgebiets
hervorgehen;
2. einem Kostenüberschlage.