Besondere
Vorschriften
für unbe-
steigbare
Schornsteine.
Einsteige-
kamine oder
Vorgelege.
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Bei Anwendung von Luftziegeln ist jedoch der Kopf des Schornsteins, soweit er sich
außerhalb des Daches befindet, sowie mindestens 12 Zoll unter der Dachfläche aus gebrannten
Ziegeln aufzuführen.
& 50. Unbesteigbare, sogenannte russische Schornsteine sind nur in Gebäuden mit
harter oder dieser gleichgestellter Bedachung statthaft.
Dieselben dürfen nicht weniger als 6 und nicht mehr als 12 Zoll im Durchmesser oder
im QOuadrat im lichten Querschnitte erhalten.
Für drei gewöhnliche Stubenfeuerungen genügt in der Regel eine Lichtweite von 9 Zoll
Durchmesser.
Die Wandstärke der Schornsteine muß bei innen und außen gleichvieleckigem oder rundem
Querschnitte durchgängig wenigstens 6 Zoll, bei außen quadratischem und innen rundem
Querschnitte aber an der schwächsten Seite wenigstens 4 Zoll im rohen Mauerwerke betragen.
Am Fuße eines jeden unbesteigbaren Schornsteins, welcher nicht von einem Rauchfange
oder Kamine ausgeht, ist eine Reinigungsöffnung von der Breite des Schornsteinlichten und
genügender Höhe anzubringen und entweder mit einer dichtschließenden gußeisernen Thüre oder
einem dergleichen Schieber oder beziehendlich Rußsammelkasten zu versehen.
Ein derartiger dichter Verschluß macht die Anbringung jedes anderen Oessenschiebers oder
einer Klappe entbehrlich.
Die Reinigung der unbesteigbaren Schornsteine hat in der Regel durch deren Ausmünd.
ung zu erfolgen. Zu diesem Zwecke müssen da, wo nicht mittelst Leitern von Außen zu dem
Schornsteinkopfe gelangt werden kann, die erforderlichen Aussteigeöffnungen in der Dachfläche
angebracht werden.
In den oberen Stockwerken Reinigungsöffnungen anzubringen, ist nur an den Stellen
gestattet, wo der Schornstein seine Richtung verändert. Diese Oeffnungen müssen einen
doppelten gußeisernen Verschluß in der Art erhalten, daß hinter der eisernen Thüre oder
dem Schieber eine 3 Zoll tiefe Kapsel oder Büchse mit nach dem Schornsteinlichten gekehrtem
Boden, welche die Reinigungsöffnung dicht verschließt, eingeschoben wird.
Unter der Bedingung eines gleichen doppelten Verschlusses können auch ausnahmsweise
Reinigungsöffnungen im Dachraume, dem Forsten so nahe als möglich, angebracht werden.
Vor allen Reinigungsöffnungen im Innern der Gebäude müssen hölzerne Fußböden
2 Elle ins Quadrat mit Ziegeln, Fließen oder Blech feuersicher verwahrt werden.
Alles Holzwerk muß wenigstens 1 Elle von den Oeffnungen entfernt bleiben oder es ist
dasselbe mindestens bis auf gleiche Entfernung feuersicher zu verkleiden.
8 51. Kamine oder Vorgelege, welche zur Beheizung von Stuben= oder anderen Oefen
dienen, sind, wenn sie nicht die Basis eines massiv zu gründenden Schornsteins bilden, sondern
auf Balkenlagen zu stehen kommen, mit einem 9 Zoll hohen Herde von natürlichen Steinen