Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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s) die Feldintendantur- und Cassenbeamten; Buchhalter, Secretäre, Feld-Kriegs— 
cassirer, Calculatoren, Registratoren, Cassenassistenten, 
t) die oberen Feld-Magazinbeamten bis einschließlich der Magazinassistenten, 
u) die oberen Feld-Postbeamten bis einschließlich der Feld-Postsecretäre, 
V) die oberen Feld- und Etappen-Telegraphenbeamten, 
W) die oberen Beamten des Feld-Eisenbahnwesens, 
X) die oberen Feld-Lazarethbeamten, bis einschließlich der Secretäre, 
V) die Feldapotheker, 
2) die Festungsbeamten: Garnisonprediger, Garnisoncantor, Bauschreiber. 
Anmerkung: 1. Die zur Zeit vorhandenen, nachbezeichneten Militär-Justizbeamten 
haben insgesammt, so lange sie ihre dermalige Function bekleiden, noch einen bestimmten 
Militärrang, und zwar: 
der Generalauditeur: den eines Generalmajors, 
der Rath beim Oberkriegsgericht und der Corpsauditeur: den eines Majors, 
die Divisions-Gouvernements= und Festungsauditeure: den eines Hauptmanns, 
die characterisirten Auditeure: den eines Secondelieutenants, 
und gehören daher für ihre Person in die Kategorie unter B. I. 2. 
2. Ebenso gehören die vorstehend unter Lit. d, e, f, g, h, i, k, 1, m aufgeführten 
Beamten, soweit dieselben dermalen noch entweder Offiziere oder Militärbeamte mit be- 
stimmtem Militärrange sind, für ihre Person nach Maßgabe ihres Rangverhältnisses in die 
Kategorie unter A und bez. B. I. 2. 
2. Obere Militärbeamte mit einem bestimmten Militärrange (dem Range 
einer bestimmten Militärcharge) sind: 
a) der General-Stabsarzt: mit dem Range eines Obersten, 
b) die dem Range nach älteren Oberstabsärzte: mit dem Range eines Majors, 
c) die dem Range nach jüngeren Oberstabsärzte, ingleichen die Stabsärzte: mit 
dem Range eines Hauptmanns, 
d) die dem Range nach älteren Assistenzärzte: mit dem Range eines Premier= 
lieutenants, 
e) die dem Range nach jüngeren Assistenzärzte, sowie der Ober-Roßarzt: mit dem 
Range eines Secondelieutenants. 
Vergl. übrigens noch die Anmerkung 1 und 2 unter B. I. 1. 
II. Untere Militärbeamte. 
1. ohne einen bestimmten Militärrang: 
a) der Cassirer und Rechnungsführer beim Montirungsdepot, der Secretär und 
die Gouverneure des Cadettencorps, der Caserneninspector, der Secretär bei
	        
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