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den Artilleriewerkstätten, der Pulvermacher (künftig wegfallend), der Secretär
beim Montirungsdepot, der Generalstabs-Secretär (so lange vorhanden),
der Registrator (Secretär) beim Armee-Corpsstabe (so lange vorhanden),
der Militär-Arresthausinspector (so lange vorhanden), die Magazinassistenten,
die Apothekenprovisoren, der Commandantschafts- (Gouvernements-) Canzlist
(so lange vorhanden), der Magazinaufseher, die Canzlisten beim Montirungs—
depot, die Lazarethaufseher (künftig wegfallend), die Oberaufseher beim
Montirungsdepot, die noch angestellten Casernen-Unteroffiziere,
b) die Casernenwärter, die Ober-Krankenwärter beim Garnisonlazareth Dresden,
die Materialienschreiber,
c) die Aufseher beim Montirungsdepot, der Bohrwerksmüller (künftig wegfallend),
der Festungs-Brunnenmeister, der Aufwärter beim topographischen Büreau,
der Zeugaufseher beim Bauamte,
d) der Apothekenstößer, der Bohrwerksgehülfe, die Pulverarbeiter (insgesammt
künftig wegfallend),
e) die unter dem Festungscommando resp. Festungsingenieur stehenden Unter-
beamten, als namentlich: Thorwärter, Magazinmesser, Schlagziher, Polizei-
diener, Bote,
1) die Zeughaus-Büchsenmacher, sowie die bei den Truppentheilen — mit der
Verpflichtung, ihnen sowohl ins Feld, als beim Garnisonwechsel zu folgen —
vertragsmäßig angenommenen Büchsenmacher,
g) alle bei den mobilen Truppen, bei der Feldadministration oder in anderer Art
angestellten Personen für die Dauer dieser Anstellung, soweit sie nicht unter
B. I. 1. Lit. s bis V aufgeführt sind,
h) die unter dem Hauptzeughaus-Director stehenden Unterbeamten, sowie die
vertragsmäßig angenommenen Handwerker, welche nicht gleich den Soldaten
Sold beziehen.
Anmerkung: Von den vorstehend aufgeführten unteren Militär-Beamten haben die
unter Lit. a bis d verzeichneten dermalen noch für ihre Person einen bestimmten Militär-
rang, und zwar:
die unter a den Portepee-Unteroffiziersrang,
die unter b den Sergeantenrang,
die unter c den Unteroffiziersrang,
die unter d den Gefreitenrang.