Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

— 141 — 
den Artilleriewerkstätten, der Pulvermacher (künftig wegfallend), der Secretär 
beim Montirungsdepot, der Generalstabs-Secretär (so lange vorhanden), 
der Registrator (Secretär) beim Armee-Corpsstabe (so lange vorhanden), 
der Militär-Arresthausinspector (so lange vorhanden), die Magazinassistenten, 
die Apothekenprovisoren, der Commandantschafts- (Gouvernements-) Canzlist 
(so lange vorhanden), der Magazinaufseher, die Canzlisten beim Montirungs— 
depot, die Lazarethaufseher (künftig wegfallend), die Oberaufseher beim 
Montirungsdepot, die noch angestellten Casernen-Unteroffiziere, 
b) die Casernenwärter, die Ober-Krankenwärter beim Garnisonlazareth Dresden, 
die Materialienschreiber, 
c) die Aufseher beim Montirungsdepot, der Bohrwerksmüller (künftig wegfallend), 
der Festungs-Brunnenmeister, der Aufwärter beim topographischen Büreau, 
der Zeugaufseher beim Bauamte, 
d) der Apothekenstößer, der Bohrwerksgehülfe, die Pulverarbeiter (insgesammt 
künftig wegfallend), 
e) die unter dem Festungscommando resp. Festungsingenieur stehenden Unter- 
beamten, als namentlich: Thorwärter, Magazinmesser, Schlagziher, Polizei- 
diener, Bote, 
1) die Zeughaus-Büchsenmacher, sowie die bei den Truppentheilen — mit der 
Verpflichtung, ihnen sowohl ins Feld, als beim Garnisonwechsel zu folgen — 
vertragsmäßig angenommenen Büchsenmacher, 
g) alle bei den mobilen Truppen, bei der Feldadministration oder in anderer Art 
angestellten Personen für die Dauer dieser Anstellung, soweit sie nicht unter 
B. I. 1. Lit. s bis V aufgeführt sind, 
h) die unter dem Hauptzeughaus-Director stehenden Unterbeamten, sowie die 
vertragsmäßig angenommenen Handwerker, welche nicht gleich den Soldaten 
Sold beziehen. 
Anmerkung: Von den vorstehend aufgeführten unteren Militär-Beamten haben die 
unter Lit. a bis d verzeichneten dermalen noch für ihre Person einen bestimmten Militär- 
rang, und zwar: 
die unter a den Portepee-Unteroffiziersrang, 
die unter b den Sergeantenrang, 
die unter c den Unteroffiziersrang, 
die unter d den Gefreitenrang.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.