Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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und der Gerichtsamtmann Hanisch in Werdau des ihnen ertheilten Auftrags zu Leitung der 
Landtagswahlen im beziehendlich 15., 20., 22., 24. städtischen und 32., 33. und 39. 
Wahlkreise des platten Landes auf Ansuchen wiederum enthoben und an deren Stelle für die 
gedachten Wahlgeschäfte 
im 15. städtischen Wahltreise der Stadtrath Zückler in Glauchau, 
. 20. O der Stadtrath Körner in Schneeberg, 
22. O 4 der Regierungsrath Hohlfeld in Zwickau, 
24. - - der Regierungsreferendar von Kirchbach daselbst, 
. 32. Wahlkreise des platten Landes: der Gerichtsamtmann Wigand in Frankenberg, 
33. — — der Gerichtsamtmann Müller in Lengefeld und 
39. — — — der Gerichtsamtmann Beyer in Crimmitschau 
als Wahlcommissare bestellt worden sind, so wird Solches unter Bezugnahme auf die unterm 
7. dieses Monats (Seite 145 des Gesetz- und Verordnungsblattes von diesem Jahre) 
ergangene Verordnung andurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 20. Mai 1869. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. 
  
& 43. Verordnung, 
die Richtungslinie der Chemnitz-Leipziger Staatseisenbahn betreffend; 
vom 21. Mai 1869. 
Uie Bezugnahme auf die Verordnung vom 1. Februar laufenden Jahres, die Abtretung 
von Grundeigenthum zu Erbauung einer Staatseisenbahn von Chemnitz nach Leipzig betreffend 
(Seite 23 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes von diesem Jahre), macht das Ministerium 
des Innern andurch bekannt, daß die fernerweit genehmigte Strecke dieser Staatseisenbahn 
die Fluren von 
Obergräfenhain, Langenleuba, Wernsdorf, 
Dittmannsdorf und Penig 
durchschneiden wird. 
Dresden, den 2 1. Mai 1869. 
Ministerium des Innein. 
v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. 
Lete Absendung: am 23. Mai 1869. 
 
	        
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