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K 48. Bekanntmachung,
die neue Organisation der Staatseisenbahnrerwaltung und die Errichtung einer
Generaldirection der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen rc. betreffend;
vom 17. Juni 1869.
Mi Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs wird die durch Bekanntmachung
vom 21. October 185 8 (Seite 268 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1858)
bestimmte Eintheilung der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen in einen östlichen und west
lichen Complex vom 1. Juli dieses Jahres an wieder aufgehoben und au Stelle der beiden
Staatseisenbahn-Directionen zu Leipzig und Dresden, welche eingezogen werden, von dem-
selben Zeitpunkte an eine
Generaldirection der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen
mit dem Sitze in Dresden errichtet, welcher die Verwaltung und die Leitung des Betriebs der
gesammten im Betriebe befindlichen Stagtseisenbahnen und der in Sltaatsverwaltung befind
lichen Privateisenbahnen unter Oberaufsicht des Finanzministeriums und in unmittelbarer
Unterordnung unter dasselbe übertragen, insonderheit auch die Ausübung der Polizeigewalt,
insoweit selbige nach der Verordnung, die Bahn= und Vetriebspolizei auf Eisenbahnen be-
treffend, vom 13. August 1 856 (Seite 359 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre
1856)0 der Eisenbahnverwaltung zusteht und die Ausübung der Strafgewalt nach Artikel 1 7
des Gesetzes, die Beschädigung von Eisenbahnen 2c. betreffend, vom 1 1. August 1855 (Seite
202 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1855), nicht minder die Vertretung
des Stagtsfiscus in Expropriations= und Besitzregulirungsangelegenheiten, insoweit sie die im
Vetriebe befindlichen Staatseisenbahnen tetreffen, und in Vagatellstreitigkeiten, die aus dem
Eisenbahnbetriebe herrühren, mögen sie von dem oder gegen den Staatsfiscus anhängig ge-
macht werden, mit dem Besugnisse, Sachwalter zu beauftragen, hiermit übertragen wird.
Dresden, den 17. Juni 1869.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
ã 49. Decret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Klingenthal;
vom 12. Juni 1869.
Heydenreich.
Necktem mit Allerhöchster Genehmigung das Justizministerium die im § 15 des Regulativs
für die in Klingenthal ron Seiten der dasigen Gemeinde zu gründenre Sparcasse enthaltene
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