Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

— 159 — 
K 48. Bekanntmachung, 
die neue Organisation der Staatseisenbahnrerwaltung und die Errichtung einer 
Generaldirection der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen rc. betreffend; 
vom 17. Juni 1869. 
Mi Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs wird die durch Bekanntmachung 
vom 21. October 185 8 (Seite 268 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1858) 
bestimmte Eintheilung der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen in einen östlichen und west 
lichen Complex vom 1. Juli dieses Jahres an wieder aufgehoben und au Stelle der beiden 
Staatseisenbahn-Directionen zu Leipzig und Dresden, welche eingezogen werden, von dem- 
selben Zeitpunkte an eine 
Generaldirection der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen 
mit dem Sitze in Dresden errichtet, welcher die Verwaltung und die Leitung des Betriebs der 
gesammten im Betriebe befindlichen Stagtseisenbahnen und der in Sltaatsverwaltung befind 
lichen Privateisenbahnen unter Oberaufsicht des Finanzministeriums und in unmittelbarer 
Unterordnung unter dasselbe übertragen, insonderheit auch die Ausübung der Polizeigewalt, 
insoweit selbige nach der Verordnung, die Bahn= und Vetriebspolizei auf Eisenbahnen be- 
treffend, vom 13. August 1 856 (Seite 359 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 
1856)0 der Eisenbahnverwaltung zusteht und die Ausübung der Strafgewalt nach Artikel 1 7 
des Gesetzes, die Beschädigung von Eisenbahnen 2c. betreffend, vom 1 1. August 1855 (Seite 
202 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1855), nicht minder die Vertretung 
des Stagtsfiscus in Expropriations= und Besitzregulirungsangelegenheiten, insoweit sie die im 
Vetriebe befindlichen Staatseisenbahnen tetreffen, und in Vagatellstreitigkeiten, die aus dem 
Eisenbahnbetriebe herrühren, mögen sie von dem oder gegen den Staatsfiscus anhängig ge- 
macht werden, mit dem Besugnisse, Sachwalter zu beauftragen, hiermit übertragen wird. 
Dresden, den 17. Juni 1869. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
ã 49. Decret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Klingenthal; 
vom 12. Juni 1869. 
Heydenreich. 
  
  
Necktem mit Allerhöchster Genehmigung das Justizministerium die im § 15 des Regulativs 
für die in Klingenthal ron Seiten der dasigen Gemeinde zu gründenre Sparcasse enthaltene 
1860. 27
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.