Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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58. Bekanntmachung, 
die zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden 
inländischen Branntweins, beziehungsweise zur Ertheilung der Ausgangs- 
bescheinigung befugten Steuerstellen betreffend; 
vom 21. Juli 1869. 
Die Erweiterungen des Gebiets des Zollvereins im Laufe der letzten Jahre und die Ein— 
führung der gleichen Branntweinbesteuerung in verschiedenen, bisher nicht der Branntwein— 
steuer-Gemeinschaft angehörigen Vereinsstaaten, haben die Anfertigung eines neuen Ver— 
zeichnisses derjenigen Steuerstellen nöthig gemacht, welche zur Zeit in den Staaten des Nord— 
deutschen Bundes und in dem nicht zu dem Letzteren gehörigen Theile des Großherzogthums 
Hessen zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden inländischen 
Branntweins, resp. zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung befugt sind. 
— Dieses Verzeichniß wird hiermit in der Anlage unter O zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Dresden, am 21. Juli 1869. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Weissenbach. 
Schäfer.
	        
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