Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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K& 60. Deeret, 
die Anleihe des Gewerbevereins zu Dresden betreffend; 
vom 14. Juli 1869. 
De- Ministerium des Innern hat genehmigt, daß der hiesige Gewerbeverein die zu Auf- 
bringung der erforderlichen Mittel für den von ihm bezweckten Hausbau beschlossene öffent- 
liche Anleihe von 60,000 Thalern durch Ausgabe von 12,000 auf den Inhaber lautenden 
und nach 4 Procent jährlich zinsbaren Schuldscheinen im Nennwerthe von 5 Thalern nach 
Maßgabe der vorgelegten Generalschuldrerschreibung nebst Anleiheplan aufnehme und ist 
zu dessen Beurkundung gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 14. Juli 1869. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Dr. Weinlig. 
Fromm. 
  
Letzte Absendung: am 12. August 1869.
	        
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