Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

XXIX 
R. 
Radeberg-Kamenzer Staatseisenbahn — die fernerweit genehmigte 
Richtungslinie derfelben .. . 
Rangverhältniß des Bergamtsdirectors und der ordentlichen Mitglieder des 
Bergamts zu Freiberg — Bestimmung darüber 
Rangverhältnisse, s. Dienst= und Rangverhältnisse der zur Armee gehörenden 
Militärpersonen. 
Realschule zu Zwickau — Bestätigung der Statuten der Wittwen= und Waisen- 
casse der Lehrer an derselben und an den Bürgerschulen 
Receßherrschaften, Schönburgsche, s. Schönburg, Gesammthans — — 
Schönburgsche Receßherrschaften. 
Rechtssachen, nichtstreitige, — Abänderung und Erläuterung von § 171 
der darüber erschienenen Verordnung vom 9. Januar 1865, die Auf- 
nahme und Anerkennung von Urkunden in den Norddeutschen Bundes- 
staaten und in den dazu nicht gehörigen Theilen des Großherzogthums 
Hessen, sowie deren Legalisirung 
Recognition von Urkunden, s. Urkundenlegalisirung — Urkunden. 
Register — die gebotene Führung eines solchen über die ausgestellten Geburts-= 
scheine im eigenen Interesse der Geistlichen und Kirchenbuch führer 
Regulativ für Erhebung der Canalabgaben, Schleußen= und Niederlags- 
gebühren auf der innerhalb des Königreichs Sachsen gelegenen Strecke 
des Grödel-Elsterwerdaer Canals — wird zur Esfentlichen Kenntniß 
gebracht . . .. 
—surd1eSparcanezn Lauenstein — wird bestätigt . . 
— für die Sparcasse der Stadtgemeinde zu Mylau — wird bestätigt 
— für die Sparcasse der Gemeinde zu Klingenthal — wird bestätigt 
— Bestätigung desselben für die Sparcasse zu Gelenau 
—. über die zollamtliche Behandlung des Güter= und r seteranesn auf 
den Eisenbahnen nebst Beilagen. 
tritt mit dem 1. Februar 1870 in Kraft 
— JInhaltsverzeichniß danu 
Regulative, s. Niederlage-Regulativ — Begleitschein-Regulativ. 
Reichenau klösterlichen Antheila — Bestätigung der dasigen Sparcassenord- 
nung. 
Reichenbach, Stadt, die Anleihe derfelben wird genehmigt . 
Reichenberg— Zittauer Eisenbahn — in Folge veränderter Behörden— 
organisation im Königreiche Böhmen sind andere Behörden rücksichtlich 
der Uebernahme und Weiterbeförderung von Schüblingen: auf derselben 
getreten 
Rekruten, bis zu ihrer Einstellung in die Heimath beurlaubte, s. Todesfälle 
von beurlaubten Soldaten ꝛc. 
Reservisten, s. Todesfälle von beurlaubten Soldaten ꝛc. 
Revidirte Statuten des katholischen Pensionsvereins im Königreiche Sachsen 
Revidirte Strafprozeßordnung nebst Publicationsverordnung vom 
1. October 1868 — tritt in den Schönburgschen Nereßherrschaften 
mit dem 1. März 1869 in Kraft 
Rinderpest, s. Lungenseuche. 
  
  
Tag. 
. März 
.April 
.Jan. 
Sept. 
.Nov. 
.Febr. 
April 
.Nov. 
4. Juni 
2. Juni 
Sept. 
.Dec. 
.Dec. 
.Oct. 
.Juni 
.Nov. 
2. Juli 
.Jan. 
– 
  
  
  
Seite. 
32 
112 
18 
329 fg. 
30 
41 fg. 
326 
* 
59 fa. 
355 fg. 
355 
470 fg. 
320 
157 fg. 
327 g. 
l 
l 
  
Paragraph. 
1—5
	        
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