Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

XXIX

R.

Radeberg-Kamenzer  Staatseisenbahn  —  die  fernerweit  genehmigte
Richtungslinie  derfelben  ..  .

Rangverhältniß  des  Bergamtsdirectors  und  der  ordentlichen  Mitglieder  des
Bergamts  zu  Freiberg  —  Bestimmung  darüber

Rangverhältnisse,  s.  Dienst=  und  Rangverhältnisse  der  zur  Armee  gehörenden
Militärpersonen.

Realschule  zu  Zwickau  —  Bestätigung  der  Statuten  der  Wittwen=  und  Waisencasse
  der  Lehrer  an  derselben  und  an  den  Bürgerschulen

Receßherrschaften,  Schönburgsche,  s.  Schönburg,  Gesammthans  —  —

Schönburgsche  Receßherrschaften.

Rechtssachen,  nichtstreitige,  —  Abänderung  und  Erläuterung  von  §  171
der  darüber  erschienenen  Verordnung  vom  9.  Januar  1865,  die  Aufnahme
  und  Anerkennung  von  Urkunden  in  den  Norddeutschen  Bundesstaaten
  und  in  den  dazu  nicht  gehörigen  Theilen  des  Großherzogthums
Hessen,  sowie  deren  Legalisirung

Recognition  von  Urkunden,  s.  Urkundenlegalisirung  —  Urkunden.

Register  —  die  gebotene  Führung  eines  solchen  über  die  ausgestellten  Geburts-=scheine

  im  eigenen  Interesse  der  Geistlichen  und  Kirchenbuch  führer
Regulativ  für  Erhebung  der  Canalabgaben,  Schleußen=  und  Niederlagsgebühren
  auf  der  innerhalb  des  Königreichs  Sachsen  gelegenen  Strecke
des  Grödel-Elsterwerdaer  Canals  —  wird  zur  Esfentlichen  Kenntniß
gebracht  .  .  ..
—surd1eSparcanezn  Lauenstein  —  wird  bestätigt  .  .
—  für  die  Sparcasse  der  Stadtgemeinde  zu  Mylau  —  wird  bestätigt
—  für  die  Sparcasse  der  Gemeinde  zu  Klingenthal  —  wird  bestätigt
—  Bestätigung  desselben  für  die  Sparcasse  zu  Gelenau
—.  über  die  zollamtliche  Behandlung  des  Güter=  und  r  seteranesn  auf
den  Eisenbahnen  nebst  Beilagen.
tritt  mit  dem  1.  Februar  1870  in  Kraft
—  JInhaltsverzeichniß  danu
Regulative,  s.  Niederlage-Regulativ  —  Begleitschein-Regulativ.
Reichenau  klösterlichen  Antheila  —  Bestätigung  der  dasigen  Sparcassenordnung.

Reichenbach,  Stadt,  die  Anleihe  derfelben  wird  genehmigt  .
Reichenberg—  Zittauer  Eisenbahn  —  in  Folge  veränderter  Behörden—
organisation  im  Königreiche  Böhmen  sind  andere  Behörden  rücksichtlich
der  Uebernahme  und  Weiterbeförderung  von  Schüblingen:  auf  derselben
getreten
Rekruten,  bis  zu  ihrer  Einstellung  in  die  Heimath  beurlaubte,  s.  Todesfälle
von  beurlaubten  Soldaten  ꝛc.
Reservisten,  s.  Todesfälle  von  beurlaubten  Soldaten  ꝛc.
Revidirte  Statuten  des  katholischen  Pensionsvereins  im  Königreiche  Sachsen
Revidirte  Strafprozeßordnung  nebst  Publicationsverordnung  vom
1.  October  1868  —  tritt  in  den  Schönburgschen  Nereßherrschaften
mit  dem  1.  März  1869  in  Kraft
Rinderpest,  s.  Lungenseuche.

 

 

Tag.

.  März
.April

.Jan.

Sept.

.Nov.

.Febr.

April
.Nov.

4.  Juni

2.  Juni
Sept.

.Dec.
.Dec.

.Oct.
.Juni

.Nov.

2.  Juli

.Jan.

–

 

 

 

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