Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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Gesetz-und  Ver.  rdnungoblatt

für  das  Königreich  Sachsen.
17.  Stück  vom  Jahre  1869.

 

74.  Deecret
wegen  Bestätigung  des  Regulativs  für  die  Sparcasse  zu  Gelenau;
vom  20.  September  1869.

 

Me  das  Justizministerium  die  im  §  15  des  Regulativs  für  die  Sparcasse  zu  Gelenau
enthaltene  Rechtsvergünstigung  bewilligt  hat,  so  hat  das  Ministerium  des  Innern  dieses  Regulativ

  mit  der  Wirkung  bestätigt,  daß  den  Bestimmungen  desselben  allenthalben  genau  nachgegangen
  werden  soll.

Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges

Deeret

unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.
Dresden,  den  20.  September  1  869.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

Regulativ
für  die  Sparcasse  zu  Gelenau.

Forwerg.

2c.  2c.
15.  Die  eingezahlten  Gelder  nebst  Zinsen,  sowie  die  darüber  ausgestellten  Einlage-  Ausschluß  von
und  Quittungsbücher,  sind  einer  Verkümmerung  oder  Inhibition  nicht  unterworfen;  jedoch  Verkann

  die  Abpfändung  eines  Buches,  welches  im  Besitze  eines  Schuldners  gefunden  wird,  nicht  ummerung
gehindert  werden.
186.  15