Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

— XXXIII — 
  
Statuten der Wittwen- und Waisencasse der Lehrer an den Bürgerschulen und 
der Realschule zu Zwickau 
Stempelmarken — treten zu Entrichtung der Stempeistener an die Stelle 
des Stempelpapiers . . 
Stempelpapier — Aufhebung der Verwendung besselben .. 
Stempelpapierbogen im Werthsbetrage unter 100 Thlr. — — sollen 
nur noch so lange von den Stempelverkaufsstellen abgegeben werden, als 
Vorräthe bei denselben vorhanden sind 
— von höherem Werthsbetrage sind bis auf Weiteres nochi in der. bieherizen 
Weise zu beziehen 
Stempelsteuer — deren Entrichtung wird künftig durch Verwendung oon 
Stempelmarken geschehen 
— Gesetz über deren provisorische * im dahre 1870 
— Ausführungsverordnung dazu . . 
Stempelung, s. Abstempelung. 
Steuer, s. Hundesteuermarken — Stempelsteuer — Tabackssteuer. 
Steuern und Abgaben — Gesetz über deren provisorische Forterhebung im 
Jahre 1870. 
— — Ausführungsverordnung dazu- 
Steuerstellen, zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung 
ausgehenden inländischen Branntweins, beziehungsweise zur Ertheilung 
der Ausgangsbescheinigung in den Staaten des Norddeutschen Bundes 
2c. befugte, — Verzeichniß darüber 
— zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehen- 
den inländischen Biers, beziehungsweise zur Ertheilung der Ausgangs- 
bescheinigung befugte, — Verzeichniß derselben 
Steuervergütung — Verzeichniß über die zur Abfertigung des mit dem An- 
spruche auf dieselbe ausgehenden inländischen Branntweins, be- 
ziehungsweise zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung in den Staaten 
des Norddeutschen Bundes rc. befugten Steuerstellen . . 
— für Branntweinausfuhren — baare Auszahlung derselben 
— Verzeichniß der zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf dieselbe 
ausgehenden inländischen Biers, beziehungsweise zur Ertheilung der 
Ausgangsbescheinigung befugten Steuerstellen 
— (. Joll= und Steuervergütung. 
Stiftung, unter dem Namen „Wittwenfiscus der Kreuzschule bestehende — 
Bestätigung des Statuts für dieselbe .. 
—sKretzschmarscheStiftung 
Strafgerichtsordnung, s. Militär-Strafgerichtsordnung. 
Strafgesetzbuch, s. Militär-Strafgesetzbuch. 
Strafprozeßgesetzgebung — Publication des mit dem Gesammthause 
Schönburg wegen der Einführung der auf die Revision derselben bezüg— 
lichen Gesetze und Verordnungen in den Schönburgschen Receßherr= 
schaften vereinbarten Nachtrags zu der Uebereinkunft vom 22. August 12 1862 
— Beilage A und B daz: . 
Strafprozeßordnung, s. Revidirte Strafprozeßordnung. 
Strafsachen, bezirksgerichtliche, — das Gesetz vom 1. October 1868 über die 
Wahl von Gerichtsschöffen und die Mitwirkung derselben bei der Ver— 
handlung und Aburtheilung derselben tritt in den Schönburgschen Receß 
herrschaften mit dem 1. März 1869 in Kraft 
1869. 
  
Tag. 
3. Sept. 
2. April 
2. April 
2. April 
2. April 
23. Dec. 
24. Dec. 
23. Dec. 
24. Dec. 
21. Juli 
26. Oct. 
21. Juli 
13. Sept.“ 
26. Oct. 
30. Oct. 
15. Dec. 
22. Jan. 
  
Seite. 
253 
38 
38 
38 
38 
353 
354 
353 
354 
216 fg. 
254 
304 fg. 
321 
341 fg. 
342 fg. 
21 fg. 
  
Paragraph.
	        
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