Zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung aus-
gehenden inländischen Biers, sowie zur Ertheilung der Aus—
gangsbescheinigung') sind befugt:
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# . — I—
Im Innern der Staaten sind
zur Abfertigung des mit dem
Anspruche auf Steuervergütung
Im Fall der Vorabfertig-
ung des Biers im Innern der
Staaten (Spalte 3) sind — außer
den in Spalte 1 u. 2 aufgeführten
an der Grenze gegen das an der Binnengrenze ausgehenden inländischen Biers Aemien anebein Bemertungen.
Zollvereinsaus land. gegen Zollvereinsstaaten. befugt: befugt:
T
Benennung Ort Benennung Ort Benennung Ort Benennung I Ort
der Aemter. derselben. der Aemter. derselben. der Aemter. derselben. der Aemter. derselben.
1 2. 3 4. 5. —
2. Provinz Brandenburg. *) Siehe zu Anfang.
1 Haupt-
Steueramt
für ausl.
Gegenstände
und Zoll-
Expeditio- çl
1 nen auf dem Berlin
i Hamburger
u. dem Nie-
derschlesisch-
1 Märkischen
i Bahnhofe
Haupt-
Steueramt Brandenburg
» Neu-Ruppin
7 Neustadt
E. W.
„ Potsdam
„ Prenzlau
» Wittenberge
» Zossen
Steueramt Spandau
3. Provinz Pommern.
Haupt-Zollamt Stolpmünde Haupt- Haupt-
„ Rügenwalde Steueramt Steueramt
» Colbergermünde u. Steuer— und Steuer- ,
,, Swinemünde Expedition Stettin Expedition Stettin
7 Wolgast auf dem auf dem
« Stralsund Bahnhofe Bahnhofe
Neb.-Zollamt I. Greifswald Haupt-
Steueramt Schievelbein
„ Stargard
„ Anclam
4. Probinz Posen.
Haupt--Zollamt Podzamcze Haupt-
. SteueramtBromberg