Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

  
  
  
Zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung aus- 
gehenden inländischen Biers, sowie zur Ertheilung der Aus— 
gangsbescheinigung') sind befugt: 
  
306 
# . — I— 
Im Innern der Staaten sind 
zur Abfertigung des mit dem 
Anspruche auf Steuervergütung 
  
Im Fall der Vorabfertig- 
ung des Biers im Innern der 
Staaten (Spalte 3) sind — außer 
den in Spalte 1 u. 2 aufgeführten 
  
  
  
  
  
  
an der Grenze gegen das an der Binnengrenze ausgehenden inländischen Biers Aemien anebein Bemertungen. 
Zollvereinsaus land. gegen Zollvereinsstaaten. befugt: befugt: 
T 
Benennung Ort Benennung Ort Benennung Ort Benennung I Ort 
der Aemter. derselben. der Aemter. derselben. der Aemter. derselben. der Aemter. derselben. 
1 2. 3 4. 5. — 
2. Provinz Brandenburg. *) Siehe zu Anfang. 
1 Haupt- 
Steueramt 
für ausl. 
Gegenstände 
und Zoll- 
Expeditio- çl 
1 nen auf dem Berlin 
i Hamburger 
u. dem Nie- 
derschlesisch- 
1 Märkischen 
i Bahnhofe 
Haupt- 
Steueramt Brandenburg 
» Neu-Ruppin 
7 Neustadt 
E. W. 
„ Potsdam 
„ Prenzlau 
» Wittenberge 
» Zossen 
Steueramt Spandau 
3. Provinz Pommern. 
Haupt-Zollamt Stolpmünde Haupt- Haupt- 
„ Rügenwalde Steueramt Steueramt 
» Colbergermünde u. Steuer— und Steuer- , 
,, Swinemünde Expedition Stettin Expedition Stettin 
7 Wolgast auf dem auf dem 
« Stralsund Bahnhofe Bahnhofe 
Neb.-Zollamt I. Greifswald Haupt- 
Steueramt Schievelbein 
„ Stargard 
„ Anclam 
4. Probinz Posen. 
Haupt--Zollamt Podzamcze Haupt- 
. SteueramtBromberg 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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