Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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& 3. Bei dem Baue der Bahn wird nach Maßgabe des genehmigten Detailplans 
zunächst die Flur von 
Großschönau 
betroffen. 
Dresden, den 8. November 1869. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
„ 93. Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Lauenstein; 
vom 9. November 1869. 
Ntem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 13 des 
Regulutios für die in Lauenstein unter Vertretung der dortigen Stadtgemeinde zu errichtende 
Sparcasse enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das 
Ministerium des Innern dieses Regulativ mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen 
desselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 9. November 1869. 
Ministerium des Innern. 
6 v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
Regulativ 
für die Sparcasse zu Lauenstein. 
2c. 2c. 
Unzulässigkeit 13. Die in die Sparcasse eingelegten Gelder und deren Zinsen können zu Gunsten 
*3 eines Gläubigers des Einlegers oder seiner Rechtsnachfolger nicht mit Beschlag belegt werden. 
Doch kann die Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner etwa aufgefundenen Einlage- 
und QOnittungsbücher nicht gehindert werden. 
rc. ꝛc. 
  
Letzte Absendung: am 23. November 1869.
	        
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