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die Bürgermeisterämter zu Friedland, Gabel, Katharinaberg, Sebastiansberg, Görkau,
Preßnitz, Platten, Gottesgab, Graßlitz und Neudeck,
die Stadtämter zu Kratzau, Rumburg und Warnsdorf,
das Schubs-Commissariat zu Schluckenau,
das Kaiserlich Königliche Grenzpolizei-Commissariat zu Bodenbach,
die Kaiserlich Königliche Bezirkshauptmannschaft zu Teplitz,
die Gemeindeämter zu Wildstein und Schönbach und
der Stadtrath zu Eger
getreten sind, so wird dieß mit dem Bemerken, daß es bei den soustigen Bestimmungen der
gedachten Verordnung auch ferner bewendet, sowie daß an den mit der Kaiserlich Königlich
Oesterreichischen Regierung rücksichtlich der Uebernahme und Weiterbeförderung der Schüblinge
auf der Prag-Dresdener und Zittau-Reichenberger Eisenbahn abgeschlossenen, mittelst der
Verordnungen vom 24. December 1853 und vom 29. Januar 1863 publicirten Verträgen
nebst dem mittelst der Verordnung vom 30. October 1863 publicirten Nachtragsvertrage
(Seite 13 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1854, Seite 333 und 760
des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1863) durch Obiges nichts geändert wird,
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 13. November 1869.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz. Gebhardt.
AM 96. Bekanntmachung,
die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der
Staatsschulden betreffend;
vom 22. November 1869.
Nach der von der gegenwärtigen Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtags-
ausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe nunmehr in folgender Weise zu-
sammengesetzt:
Es sind gewählt worden
als Mitglieder: als Stellvertreter:
a. aus der ersten Kammer:
Oberbürgermeister Pfotenhauer in Dresden, Bürgermeister Löhr in Bautzen,
Kammerherr von Zehmen auf Stauchitz, Amtshauptmann von Egidy in Meißen,