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Zeitheriges Neue Maaß= *
Maaß nach bestimmung der Baupolizeiordnung Gegenstand
ü
Dresdener nach v 4% für » der Maaßbestimmung.
Ellen. Zoll.Meter. Centl- Städte. Dörfer.
1. 2. 3.l 4. 5. 6. 7.
60 — 34 — 8 42. 839. Entfernung für Berg- und Hüttengebäude 2c. bei Auflegung
weicher Dachung.
80 — 45 — 836. 833. Größte zulässige Länge für ungetheilte feuergefährliche Gebäude.
100 — 57 — § 12. — Scheunenentfernung von hart gedeckten Gebäuden.
150 — 86 — 812. — Scheunenentfernung von weich gedeckten Gebäuden.
200 — 1114 — 812. — Scheunenentfernung von weich gedeckten Gebäuden.
300 — 1170 — — § 39. Entfernung für Auflegung weicher Dachung.
Elnn. gol. Müler. 2 II. Flächenmaaßbestimmungen.
1. — 1/3 — § 41. 838. Größe der Aussteigeöffnung bei Pappdächern.
12 1 — 4 — 8 28. — Größte Grundfläche für kleine nicht massive Gebäude.
24 — 8 — — § 24. Dergleichen auf dem Lande.
80 —- 26 — – 810. Größte Grundfläche von Scheunenräumen in Gebäuden mit
Feuerungen.
B. Bie Ausführungsverordnungen vom 6. Juli 1863 und 27. Februar 1869 betreffend.
I
Meter Centi-
Ellen. meter.
8 — 4 50
20 — 11 40
60 34 –
150 85
□– □ □ □ Centi-
Ellen. Zoll. JMeter. mneter.
50 — 16 —
I. Längenmaaßbestimmungen.
8 17 der Ausführungs-
verordnung v. 6. Juli 1863.
§8 17 derselben Verordnung.
§ #7 derselben Verordnung
und § 7 der Ausführungs-
verordnung vom 27. Februar
1869.
8 1 der Aus- | 6 Julie
führungs-om 1863.
87 verord= vom 27. Februar
nung 1 1869.
Geringste Entfernung von öffentlichen Wegen für Errichtung
von Gebäuden ohne besondere Erlaubniß.
Entfernung für isolirte Lage von Gartenlustgebäuden.
Geringste Entfernung von anderen Gebäuden und Eisenbahnen
für Errichtung von Gebäuden ohne Anzeige.