108 Fünftes Kapitel.
wisser Rechte, z. B. soll der Brackenkopf dasjenige der Jagdgerechtigkeit,
der Pfau des Turnierkönigamtes, die Bischofsmütze
der Schirmvogtei über Stifter und Klöster bedeuten.
So kommt es, daß auf Kleinoden oft Figuren vorkommen,
die im Schilde nicht enthalten sind.
Bei redenden Wappen ist die Beziehung auf den Namen
oft nicht im Schilde, sondern im Kleinod zu suchen.
Es kommt nicht selten vor, daß man von einem durch
Heirat, Erschaft, Kauf erworbenen Wappen das Kleinod mit
dem ursprünglichen des Geschlechtes vereinigt auf einen
Abb. 210. Abb. 211.
Helm setzte, oder, wenn zwei Wappen in einen Schild vereinigt
wurden, man stattete den einen Helm mit den zu den
beiden Wappen gehörigen Kleinoden aus.
Die Vereinigung von mehr als zwei Kleinoden auf einem
Helm fällt selten glücklich aus; bei einer Vereinigung hilft
man sich, indem man z. B. einem Menschen oder Tiere ein
anderes Kleinod zu halten gibt, aussetzt usw. Ein Beispiel
bildet der Helmschmuck des Pfalzgrafen von Bayern-Sponheim:
zwischen den blau= und silbergeweckten Hörnern von
Bayern sitzt der goldene, rotgekrönte Löwe der Pfalz, mit
dem Pfauenschweif von Sponheim in der Krone.
Als Hauptregel ist bei Anbringung der Kleinode zu beachten,
daß sie stets auf dem Helm befestigt sein müssen, daher
nie für sich allein, freischwebend oder bloß auf einem Wulst