Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

Ephorie 
  
  
  
  
Personal= und Gehaltsveränderungen bei Schulstellen im Halbjahre 18 
Ort Veränderung — 
und in dem Amtseinkommen 
  
Bizeichnung inel. Alters- Nähere Angabe der Veränderung. 
der Summe. oder persönliche 
Stelle Zulage. 
"v Thlr. Agr. Pf. Thlr. Ngr.f. 
1. N. N 316—— 5Der Lehrer N. N. erhält vom an 25 Thlr. —. —. 
Dienstalterszulage. 
2. N. N — — — Der Lehrer N. N. ward im Monat nach N. JN., 
Ephorie N. J., versetzt; die Stelle ist vacant. 
3. N. N. — — — — — — Der Lehrer N. N. starb am 18 „,in dessen Stelle 
ward dan 18 der Lehrer N. N. eingewiesen, 
vorher in N. N., Ephorie N. N.; der Gehalt blieb unver- 
ändert. 
4. N. N 150 ——— — —— Diese neugegründete e Knabenlehrerstelle ward mit dem am 
..... eingewiesenen zeitherigen Hülfslehrer N. N. besetzt. 
5. N. N. 281 — — .DDer Lehrer N. N. ward vom . . . .. an mit . . . Thlr. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Provision emeritirt. Derselbe ist nicht verheirathet, hat 
auch keine pensionsfähigen Kinder. 
— (oder Bemerkung des entgegengesetzten Falles wegen der 
Beitragsleistung zur Allgemeinen Schullehrer-Wittwen= und 
Waisen-Pensionscasse.) — 
In dessen Stelle trat vom . . . an der Lehrer N. N., vor- 
her in N. N., Ephorie N. N. Derselbe hat, nach Wegfall 
der Dienstalterszulage des vorigen Lehrers, 281 Thlr. — —. 
Amtseinkommen. 
 
	        
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