Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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8 41. 
Das zur Aufnahme erforderliche Alter. 
Zur Aufnahme in die unterste Classe des Gymnasiums ist ein Alter von mindestens 
9 Jahren erforderlich; bei der Aufnahme in höhere Classen entscheidet lediglich der 
Grad der Vorbildung und die erforderliche geistige Reife. 
Was die beiden Fürstenschulen anlangt, so bewendet es bei der Vorschrift, daß die 
Recipienden das 13. Altersjahr erfüllt haben sollen. Es behält jedoch das Ministerium 
sich vor, wie zeither, jüngeren, gut vorbereiteten Knaben, welche auch körperlich kräftig 
genug sind, um sich der bestehenden Hausordnung ohne Nachtheil für ihre Gesundheit 
zu unterwerfen, Dispensation zu ertheilen. 
8 42. 
Anforderungen bei der Aufnahme. 
Was die von den Aufzunehmenden zu verlangende Vorbildung betrifft, so sollen 
in die unterste Classe des Gymnasiums nur solche Knaben aufgenommen werden, 
welche die Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt haben, welche nach drei- bis vier— 
jährigem Unterrichte in einer wohleingerichteten Bürgerschule erworben werden; 
es ist daher von ihnen bei der Aufnahme speciell zu verlangen: 
die erste Bekanntschaft mit der biblischen Geschichte Alten und Neuen Testaments; 
geläufiges Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; 
Fertigkeit, ein Dictat in beiderlei Schrift ohne grobe orthographische Fehler 
niederzuschreiben; 
im Rechnen einige Fertigkeit in den vier Species mit ganzen und unbenannten 
Zahlen; 
Fähigkeit in Wiedergabe einer leichten Erzählung. 
8 43. 
Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden. 
Die wöchentlichen Lehrstunden sollen in Sexta und Quinta die Zahl von 30, in 
Quarta und den Mittelclassen die Zahl von 32, in den Oberclassen von 34 nicht über— 
steigen; es sind jedoch Turn-, Gesang- und Zeichenstunden in diese Zahl nicht ein— 
zurechnen. 
—2 —e d — 
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8 44. 
Vertheilung auf die Wochentage. 
Diese Stunden sind möglichst so zu vertheilen, daß an vier Wochentagen, Montags, 
Dienstags, Donnerstags und Freitags, sowohl Vor- als Nachmittags, Mittwochs und
	        
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