Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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in Quinta 3 bis 4 Stunden: biblische Geschichte des Neuen Testaments; Memo— 
riren und Erklärung des zweiten Hauptstücks; 
in Quarta 3 Stunden: Erklärung und Memoriren des dritten, vierten und fünften 
Hauptstücks; 
in Unter= und Obertertia 2 Stunden: zusammenhängende Wiederholung des 
Katechismusunterrichts und Einführung in das Alte und Neue Testament und 
in die Kenntniß der biblischen Schriften selbst; 
in Unter= und Obersecunda 2 Stunden: Kirchengeschichtliches, namentlich über 
die Anfänge der christlichen Kirche, die Ausbreitung des Christenthums und die 
Reformation; fortgesetzte Bibellectüre; 
in Unter= und Oberprima 2 Stunden: das Nöthige aus der Glaubens= und 
Sittenlehre unter Anschluß an die Schriften des Neuen Testaments und an die 
Lutherischen Bekenntnißschriften, insbesondere die Confessio Augustana. 
§ 47. 
Lehrziel. 
Der Religionsunterricht hat durch alle Stufen des Gymnasialcursus hindurch 
vor Allem auf Erweckung und Belebung des christlich-religiösen Sinnes und auf feste 
Begründung evangelischer Glaubenstreue hinzuwirken, zugleich aber die Schüler in das 
Verständniß der Bibel und der Bekenntnißschriften einzuführen und ihnen diejenigen 
Religionskenntnisse zu vermitteln, welche nicht nur ihrer jedesmaligen Bildungsstufe 
auf der Schule, sondern auch dem Standpunkte entsprechen, den sie künftig als wissen- 
schaftlich Gebildete einzunehmen haben. 
8 48. 
Deutsche Sprache. 
Der Unterricht in der deutschen Sprache hat zu umfassen: Orthographie und Gram— 
matik; Stilbildung durch methodisch fortschreitende Aufgaben bis zu freien Ausarbeit— 
ungen und Reden, mit strenger Anwendung der Grundsätze der Logik auf die für 
schwierigere Ausarbeitungen zu fertigenden Dispositionen; Anleitung zu mündlicher 
Wohlredenheit durch den Vortrag auswendig gelernter prosaischer und poetischer Muster— 
stücke und in den oberen Classen durch freie Vorträge über gegebene Themata; endlich 
einen Abriß der Literaturgeschichte in Verbindung mit der Lectüre ausgewählter Stücke 
aus den deutschen Classikern.
	        
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