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in Quinta 3 bis 4 Stunden: biblische Geschichte des Neuen Testaments; Memo—
riren und Erklärung des zweiten Hauptstücks;
in Quarta 3 Stunden: Erklärung und Memoriren des dritten, vierten und fünften
Hauptstücks;
in Unter= und Obertertia 2 Stunden: zusammenhängende Wiederholung des
Katechismusunterrichts und Einführung in das Alte und Neue Testament und
in die Kenntniß der biblischen Schriften selbst;
in Unter= und Obersecunda 2 Stunden: Kirchengeschichtliches, namentlich über
die Anfänge der christlichen Kirche, die Ausbreitung des Christenthums und die
Reformation; fortgesetzte Bibellectüre;
in Unter= und Oberprima 2 Stunden: das Nöthige aus der Glaubens= und
Sittenlehre unter Anschluß an die Schriften des Neuen Testaments und an die
Lutherischen Bekenntnißschriften, insbesondere die Confessio Augustana.
§ 47.
Lehrziel.
Der Religionsunterricht hat durch alle Stufen des Gymnasialcursus hindurch
vor Allem auf Erweckung und Belebung des christlich-religiösen Sinnes und auf feste
Begründung evangelischer Glaubenstreue hinzuwirken, zugleich aber die Schüler in das
Verständniß der Bibel und der Bekenntnißschriften einzuführen und ihnen diejenigen
Religionskenntnisse zu vermitteln, welche nicht nur ihrer jedesmaligen Bildungsstufe
auf der Schule, sondern auch dem Standpunkte entsprechen, den sie künftig als wissen-
schaftlich Gebildete einzunehmen haben.
8 48.
Deutsche Sprache.
Der Unterricht in der deutschen Sprache hat zu umfassen: Orthographie und Gram—
matik; Stilbildung durch methodisch fortschreitende Aufgaben bis zu freien Ausarbeit—
ungen und Reden, mit strenger Anwendung der Grundsätze der Logik auf die für
schwierigere Ausarbeitungen zu fertigenden Dispositionen; Anleitung zu mündlicher
Wohlredenheit durch den Vortrag auswendig gelernter prosaischer und poetischer Muster—
stücke und in den oberen Classen durch freie Vorträge über gegebene Themata; endlich
einen Abriß der Literaturgeschichte in Verbindung mit der Lectüre ausgewählter Stücke
aus den deutschen Classikern.