Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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Vertheilung des Lehrstoffs. 
In Sexta wöchentlich 3 bis 4 Stunden: 
Uebung der Lesefertigkeit. Die Lesestücke werden im Lesebuche aufgegeben 
und, nachdem sie zu Hause von den Schülern genau durchgegangen sind, in der Stunde 
von einigen Schülern vorgelesen, vom Lehrer inhaltlich erläutert und besonders in 
sprachlicher Beziehung durchgenommen. Deutliche und reine (dialectfreie) Aussprache, 
richtiger und angemessener Vortrag ist dabei zu erstreben. 
Die Orthographie ist durch Anhalten zu richtiger Aussprache und zur Aufmerk- 
samkeit bei dem Lesen, durch Dictate und durch Mittheilung der nöthigsten Regeln ein- 
zuüben. 
Grammatik; Interpunecetion. Die Wortarten und Wörterclassen, die Lehre 
von der Deelination und Conjugation und von den Fällen, welche die Präpositionen 
regieren, ist mit Bezugnahme auf den begonnenen Unterricht im Lateinischen und mit 
möglichster Festhaltung der gleichen Terminologie an Lesestücken und durch schriftliche 
Aufgaben einzuüben; ingleichen ist die Lehre vom einfachen Satze nebst einigen wich- 
tigen Conjunctionen durchzunehmen, besonders um daran zugleich die Hauptregeln von 
der Interpunction einzuüben. 
Der mündliche Ausdruck wird durch Recitiren kleiner Gedichte und kurzer pro- 
saischer Abschnitte aus dem Lesebuche, welche vorher sorgfältig zu erläutern sind, sowie 
durch Wiedererzählen von mündlich Vorerzähltem oder Gelesenem geübt. 
Schriftliche Uebungen: wöchentlich eine. Uebungen zur Anwendung des 
ertheilten grammatikalischen und orthographischen Unterrichts. Schriftliche Wiedergabe 
gelesener Stücke oder mündlicher Erzählungen. Dieselben können je in der dritten 
Woche mit einem Dictate wechseln, welches der Lehrer gleich den schriftlichen Arbeiten 
zu corrigiren und durchzugehen hat. 
In Quinta wöchentlich 3 Stunden: 
Vervollständigung der Satzlehre und Einprägung der wichtigeren Conjunctionen 
im Anschlusse an das Lesebuch und zugleich als Grundlage für den Unterricht in der 
Syntax der fremden Sprachen, desgleichen der Interpunctionslehre und Orthographie. 
Die Uebungen im Lesen, Schreiben, Wiedererzählen und Deelamiren werden 
fortgesetzt. 
Die Aufgaben zu schriftlichen Arbeiten, deren alle vierzehn Tage eine zu liefern 
ist, richten sich hauptsächlich auf Anwendung und Befestigung des vorausgegangenen 
grammatikalischen und syntaktischen Unterrichts, oder entlehnen zu kleinen Erzählungen 
und Beschreibungen den Stoff aus den übrigen Unterrichtsgebieten der Classe. 
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