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Quarta: 2 Stunden wöchentlich.
Repetition des Pensums der beiden vorigen Classen; neuere Geschichte in Geschichts-
bildern mit Hervorhebung der säüchsischen Geschichte.
Untertertia: 2 Stunden wöchentlich.
Orientalische und griechische Geschichte.
Obertertia: 2 Stunden wöchentlich.
Römische Geschichte.
Unter= und Obersecunda: 3 Stunden wöchentlich.
Mittelalter und Reformationszeitalter bis 1555 oder 1648. Daneben Wieder-
holung der römischen Geschichte, unter Berücksichtigung des Verfassungslebens der Römer
und der alten Geographie.
Unter= und Oberprima: 3 Stunden wöchentlich.
Neuere Geschichte von 1555 oder 1648 an; daneben Wiederholung der griechischen
Geschichte, ebenfalls unter Berücksichtigung des Verfassungslebens der Griechen und der
alten Geographie.
§ 72.
Lehrziel.
Als Lehrziel in formeller Hinsicht ist anzusehen: ein an der historischen Betrachtung
entwickeltes und gefördertes Urtheil; in materieller Hinsicht: ein sicherer zusammen-
hängender Ueberblick über die Hauptbegebenheiten der Weltgeschichte aller Perioden nach
Zeit und pragmatischem Zusammenhange.
§ 73.
Philosophische Propädeutik.
Da dieser Unterricht mehr den Universitäts= als den Gymnastalstudien angehört,
auch nicht selten eine geeignete Persönlichkeit zur Ertheilung dieses Unterrichts im Lehrer-
collegium fehlt, so soll es in das Ermessen der Reetoren gestellt bleiben, ob sie diesen
Unterrichtsgegenstand mit wöchentlich 1 Stunde für beide Primen im Lehrplane ansetzen
wollen oder nicht.
Wo aber derselbe ertheilt wird, kann er zwar Gegenstand der Semestral= und
Jahresprüfungen, nicht aber der Maturitätsprüfungen sein.
8 74.
Zeichnen.
Zur Theilnahme am Unterrichte im freien Handzeichnen soll an allen Gymnasien
1870. 31