Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

— XXV — 
  
General-Gouverneur für den Bezirk des XII. Armeecorps mit dem Sibe 
in Dresden — dessen Ernennung. 
— — Allerhöchster Erlaß deshalb vom 22. Juli 1870 sub r 
Genossenschaft, unter dem Namen „Gesellschaft christlicher Liebe“ in Dresden 
bestehende, — Bewilligung einer von derselben erbetenen Ausnahme von 
bestehenden Gesetzen 
Genossenschafsordnung der Genosseusch aft für Regulirung des war 
wassers bei Saritsch und Krinitz — deren Bestätigung . 
GeodattscheUnterlagenbetParzellenzergliederungen. 
Gerichte, s. Untergerichte, Königliche. 
Gerichtliches Verfahren gegen Militärpersonen in Wechselsachen 
Gerichtsbehörden — Aufhebung der Verordnung vom 27. Juni 1857 über 
die Benachrichtigung der Bergämter von den wider Bergarbeiter von 
denselben einzuleitenden Untersuchungen. . 
Gerichtsordnung, s. Militär-Strafgerichtsordnung. 
Gerichtspersonal und Sachwalter — Abänderung und Erweiterung der 
Bestimmungen über die Gewährung einer Vergütung für Fortkommen 
bei auswärtigen Expeditionen derselben ... 
Gerichtssiegel — Verschluß eines letzten Willens mit demselben 
Gerichtsstand der Militärpersonen in bürgerlichen Rechtssachen, s. Militär- 
personen. 
Gesellschaft christlicher Liebe in Dresden — Bewilligung einer von der 
unter diesem Namen bestehenden Genossenschaft erbetenen Ausnahme 
von bestehenden Gesetzen 
Gesellschaften, s. Religionsgesellschaften im Königreiche Sachsen. 
Gesellschaftsv e rtrag des landwirthschaftlichen Spar= und Vorschußvereins 
zu Langenau 
Gesetzbuch, s. Militär- Strafgesetzbuch — Bürgerliches Gesetztuch — Straf- 
gesetzbuch. 
Gewerbesteuer — einige Zusätze zu den Gewerbe= und Personalsteuergesetzen 
Gewerbe= und Personalsteuer — Finanzgesetz über deren Erhebung 
— — Ausführungsverordnung daauu 
Gewerbe= und Personalsteuergesetze — Gesetz über einige Zusätze zu ven- 
selben und Uebereinkunft zwischen Sachsen und Preußen wegen Beseitig- 
ung der doppelten Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen 
nebst Schlußprotocoll vom 16. April 1869. 
— — Ausführungsverordnung daann 
—. — tritt mit dem 1. Januar 1870 in Kraft. 
— — Formulare dazu unter A und B 
Gewicht, s. Butter-Maaß und Gewmicht. 
Gewichte, s. Silbermünzgewichte. 
Gouverneur, General= — für den Bezirk des XII. Armeecorps mit dem 
Sitze in Dresden — dessen Ernennung .... 
— Alllerhöchster Erlaß deshalb vom 22. Juli 1870 sub . 
Großenhain — Bestätigung der Statuten des dasigen städtischen Krankenhauses 
— Stadt — die der allgemeinen Krankenunterstützungs= und Begräbniß- 
casse für selbige bewilligte Ausnahme vom bestehenden Rechte 
1870. 
  
Tag. 
1. Aug. 
24. Nov. 
17. Nov. 
10. Nov. 
8. April 
28. Febr. 
26. Febr. 
24. Nov. 
5. Nov. 
18. Febr. 
7. März 
7. März 
18. Febr. 
18. Febr. 
8. Febr. 
30. Juli 
  
Seite. 
272 fg. 
273 fg. 
136 fg. 
43 
341 fg. 
331 
16 fg. 
52 fg. 
53 fg. 
16 fg. 
22 fg. 
19 
30 fg. 
272 fg. 
273 fg. 
45 
272 
  
Paragrayh. 
1 6 
1.3 
1—38 
1— 5 
1—4 
1—3 
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