Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

— XxXXVI — 
  
Großhartmannsdorf — Bewilligung einer von dem dasigen Spar= und 
Vorschußvereine, eingetragener Genossenschaft, erbetenen Ausnahme von 
bestehenden Gesetzen . 
Grünhain — Bewilligung einer von dem dasigen Spar-- Vorschuß- und Credit- 
vereine erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen . 
Grundsteuer — Finanzgesetz über deren Erhebung 
— Aunsführungsverordnung dau. 
Güterbahnhof, fiscalischer, zu Dresden — 2 von Grundeigen- 
thum zu Erweiterung desselben 
— — welche Flur davon betroffen wire 
Güterexpeditionen — deren Vorstände sollen das Dienstprädicat „Güter- 
stationsvorstände“ führen 
Gymnasien im Königreiche Sachsen die Erlassung eines Re zulativs für 
dieselben . 
— — Inhaltsverzeichniß zum geegulat 
— — Berichtigung dazu 
H. 
Handelsgericht zu Leipzig — Gesetz, einige Bestimmungen über das Voll= 
streckungsverfahren im Wechselprozesse und in den bei demselben zu ver— 
handelnden Rechtssachen betr. . ... 
Handelsmäklerordnung für Leipzig — Bestätigung verselben. 
Hartenstein — die der Begräbnißcasse der dasigen Weberinnung bewilligte 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen. 
Heer und Marine — Reglement über die Civilversorgung und Cioilanstellung 
der Militärpersonen des Heeres und der Marine vom Felwebel ab- 
wärts, nebst verschiedenen Beilagen dazu . »si- 
— — Verordnung deshalb 
Heer, Norddeutsches, — die Veröffentlichung von Nachrichten über Beweg- 
ung von Truppentheilen desselben in Zeitschriften 2c. werden verboten 
Heilmittel bezüglich der Rinderpest — die Ankündigung derselben ist ver— 
boten 
Heimathliche Legitimationen und nebernahmesch eine, . Bundes- 
und Staatsangehörigkeit. 
Heinrichsorden, s. Militär-St.-Heinrichsorden. 
Hinterlassene der zu Burgk verunglückten Bergleute — Gesetz über die Ueber- 
nahme des Unterstützungsfonds für dieselben auf die Altersrentenbank 
— — Sterblichkeitstafel dazu . 
Hinterlassene von Civilbeamten des Nor dd eutschen Bundes — 
Gesetz über deren Pensionsverhältnisse, sofern sie Sächsisce Unterthanen 
sind 
Hufbeschlag — Prüfungen in demselben 
— — Prüfungscommissionen 
— — wenn dieselben stattfinden 
Hufbeschlagmeister, geprüfter, — dessen Diplom 
  
Tag. 
6. Sept. 
11. Oct. 
7. März 
7. März 
5. Mai 
1. Juli 
1. Juni 
14. März 
10. Juni 
5. Nov. 
13. Aug. 
16. Juli 
24. Sept. 
15. März 
12. Febr. 
19. Mai 
19. Mai 
  
61 fg. 
283 fg. 
332 
289 ig. 
288 fg. 
260 
312 
67 fg. 
70 
40 
207 fg. 
207 
207 
208 
  
  
  
Paragraph. 
1—95 
1 —28 
1—12
	        
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