Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

— XxXXIX — 
  
Lehrstunden in den Elementar-Volksschulen auf dem Lande — deren Berleg 
ung in den Wintermonaten vom Sonnabend auf die Mittwoch 
Leipzig — Bewilligung der von dem Credit= und Sparbankvereine daselbst er- 
betenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen 
— Handelsgericht — einige Bestimmungen über das Vollstreckungs= 
verfahren im Wechselprocesse und in den bei demselben zu verhandelnden 
Rechtssachen — Gesetz darüber . 
— die Anleihe der dasigen israelischen Religionsgemeinde wird * 
— Bestätigung der Statuten der dasigen Vorschußbank . 
—-BestattgungverdastgenHandelsmaklerordnung.. 
— und Dresden — den dasigen Aichämtern steht die Aichung und Stenipel- 
ung der Silbermünzgewichte vom 1. Januar 1871 an z. 
— nach Zeitz, Eisenbahn innerhalb des Königlich Sächsischen Staats- 
gebiets, — Concessionirung der Thüringischen Eisenbahngesellschaft zum 
Baue und Betriebe derselbbten 
— — Concessionsbedingungen dazu unter □ 
— — Expropriation von Grundeigenthum zum Baue verselben 
Leipzig-Dresdner Eisenbahn — Expropriation von Grundeigenthum für 
Erweiterung des Eisenbahnareals zu Umwandlung der Haltestelle 
Rübschenbroda in eine Güterstation — welche Flur davon betroffen 
wire . 
Leipzig Dresdner Eisenb ahncompagnie — Abänderung des Planes 
für die Anleihe derselben vom Jahre 1866 
Leistung der Rechtshülfe, gegenseitige, — mit der Großherzoglich Badischen 
Regierung getroffene Uebereinkunft darüber. 
Lengefeld — Bewilligung der von dem dasigen Vorschußvereine erbetenen 
Ausnahmen von bestehenden Gesetzen 
Lengenfeld im Voigtlande, Stadt, — die Anleihe verselben wird genehmigt 
Letztwillige Verfügungen, dem Gerichte zur Aufbewahrung übergebene, — 
Gesetz, eine authentische Erklärung der Schlußsätze von §8 2096 und 
2097 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Verschluß derselben betr. 
Literarische Erzeugnisse und Werke der Kunst — fernere Ausführung 
des Gesetzes über den Schutz der Rechte an denselben vom 22. Februar 
1844. .. 
Lobstädt und Umgegend die erbetenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen 
für den dasigen Spar= und Vorschußverein werden bewilliggt 
— — dem dasigen Spal- und Vorschußvereine bewilligte Stempelefrei- 
ungen 
Localbauordnungen — dieselben haben mit Ausschluß der darin enthaltenen 
Expropriationsbestimmungen ihre Gültigkeit nicht verloren 
Löschcassen, s. Ortsfeuerlöschcassen. 
Lößnitzstraße zu Dresden, s. Dresden. 
M. 
Maßregeln wegen der Rinderpest 
— — Anempfehlungen von Vorbenunge und bei der 22 
werden verboten. " 
  
Tag. 
23. Mai 
24. Jan. 
14. März 
7. Juni 
25. Juli 
10. Juni 
20. Oct. 
27. April 
27. April 
1. Febr. 
21. Mai 
12. Juli 
8. März 
25. Jan. 
26. Febr. 
15. Dec. 
3. Jan. 
2. Febr. 
27. April 
24. Sept. 
24. Sept. 
  
Seite. 
160 fg. 
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11 
43 
399 #g. 
2fg. 
14 
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310 fg. 
312 
  
Paragraph. 
1—28 
1 —22 
1—3 
1—3 
II
	        
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