Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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H. Bei der Postverwaltung, 
und zwar: 
bei den Postämtern erster und zweiter Classe und bei den Postexpeditionen erster Classe, 
sowie bei denjenigen Postexpeditionen zweiter Classe, bei welchen die Unterbeamten für 
die betreffenden Geschäfte unmittelbar für Rechnung der Postcasse angestellt werden: 
Packmeister, 
Packetbesteller, 
Conducteure und Postbegleiter, 
Briefträger, 
Bureaudiener, 
Wagenmeister, 
bei sämmtlichen Postanstalten: 
Postfußboten, 
Stadtpostboten, 
Landbriefträger, 
Packetträger auf Eisenbahnhöfen. 
der Stellen kann mit Postillonen und anderen im Postdienste 
längere Zeit beschäftigten Personen besetzt werden; 
2. Im Ressort des Ministeriums des Cultus und öfentlichen Anterrichte. 
Gerichtsdiener beim Universitätsgerichte, 
Calcanten, 
Glöckner und andere untere Kirchenbediente, 
Todtengräber, 
Krankenwärter und andere Unterbedientenstellen. 
3. Im Mesort des Ministeriums des Innern. 
Landgendarmen, 
Gendarmen, 
Obernachtwächter, 
Gefangenwärter und deren Assistenten bei der Polizeidirection zu Dresden, 
Aufseher bei den Landes-Straf= und Correctionsanstalten, 
Unterbedienstete bei der Badeanstalt zu Elster, 
Krankenoberwärter und alternirend mit Civilpersonen 
Krankenwärter bei den Landesanstalten, «·
	        
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