Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

XLIV - 
  
Vollstreckungsverfahren im Wechselprozesse und in den beim Handelsgerichte 
zu Leipzig zu verhandelnden Rechtssachen — Geset über einige Be- 
stimmungen deshalb 
Vorbauungs= und Heilmittel bezüglich der sindenen — deren 2 
ung ist verboten. 
Vorschußbank zu Freiberg? derselben wird eine Ausnahme von n bestehen- 
den Gesetzen bewilligt 
zu Leipzig — deren Statuten werden bestätigt 
Vorschußverein zu Euba — die von demselben erbetenen Ausnahmen von 
bestehenden Gesetzen werden bewilligt 
zu Lengefeld — die erbetenen Ausnahmen? von bestehenden Gesetzen 
werden demselben bewilligt . 
zu Flöha — die von demselben erbetenen Ausnahmen von bestehenden 
Gesetzen werden bewilligt 
Vorschuß= und Sparverein für Lobstädt und Umgegend — Bewilligung 
Vorschuß-, 
der von demselben erbetenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen 
für Lobstädt und Umgegend — Bewilligung von Stempelbefrei 
ungen für selbigen 
zu Mohorn — denselben werden die erbetenen Ausnahmen von 
bestehenden Gesetzen bewilligt 
landwirthschaftlicher, zu Zöblitz und Umgegend – inwieweit der 
selbe von der Stempelabgabe befreit ist 
zu Großhartmannsdorf — die von demselben erbetene Ausnahme 
von bestehenden Gesetzen wird bewilligt .. 
füINeuklrchenundUmgegend—Bew1llcgungemer von demselben 
erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
zu Langenau — die demselben bewilligte lusnahme von bestehen- 
den Gesetzen 
zu Scheibenberg — Bewilligung einer von denselben erbetenen 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen. 
Spar= und Creditverein zu Gr ünhain — demfelben wird 
eine erbetene Ausnahme von bestehenden Gesetzen bewilligt 
W. 
Wahlen, directe, der Stadtverordneten und Ersatzmänner, ingleichen der Mit- 
glieder des größeren Bürgerausschusses — Gesetz darüber 
Waisen, s. Hinterlassene von Civilbeamten des Norddeutschen Bundes. 
Waldenburg-Altstadt — die der allgemeinen Kranken= und Begräbnißcasse für 
Gewerbsgehülfen „c. daselbst bewilligte Ausnahme von bestehenden 
Gesetzen 
Wasserläufe 2c. — eine e Bestimmung des Gesetzes über die Berichtigung der— 
selben vom 15. August 1855, über den Fall, wenn vom Ministerium 
des Innern mit der Genehmigung der Berichtigung eines Wasserlaufes 
Anstand genommen wird 
Weberinnung zu Hartenstein, s. Begraͤbnißcasse ver Weberinnung zu Hartenstein. 
Wechselprozeß — Vollstreckungsverfahren in selbigem und in den beim Han— 
delsgerichte zu Leipzig zu verhandelnden Rechtssachen — Gesetz darüber 
Wechselsachen — gerichtliches Verfahren gegen Militärpersonen in denselben 
Weg — Folgen der Einziehung oder der Uebernahme in fiscalische Unterhaltung 
  
  
  
14. 
24. 
23. 
16. 
19. 
11. 
28. 
14. 
. April 
12. 
Tag. 
März 
Sept. 
. Aug. 
m Juli 
m Juni 
.März 
mJan. 
Sept. 
.Nov. 
Nov. 
Oct. 
.März 
Oct. 
Febr. 
März 
Jan. 
  
  
  
  
  
  
Seite. 
61 fg. 
312 
275 
268 
233 fg. 
55 fg. 
83 fg. 
2 fg. 
14 
84 
120 
309 fg. 
t 
331 
339 fg. 
326 fg. 
47 
329 
41 
61 fg. 
105 fg. 
  
  
  
Paragraph. 
1—28 
1 —28 
1 —3 
10
	        
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